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Das Projekt "Casino 2000" läuft an/Ausführungsbestimmungen werden ausgearbeitet und Strukturen aufgebaut

Pressemitteilung

Das Projekt "Casino 2000" läuft an
Ausführungsbestimmungen werden ausgearbeitet und Strukturen aufgebaut

Im Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) läuft im neuen Jahr das Projekt
"Casino 2000" an. Das Ziel des Projekts besteht darin, rasch die
Ausführungsbestimmungen zu dem in der Wintersession vom Parlament
verabschiedeten Spielbankengesetz (SBG) auszuarbeiten und das
Sekretariat der Spielbankenkommission aufzubauen. Ziel ist, das neue
Gesetz auf den 1. Januar 2000 in Kraft setzen zu können.

Im Rahmen eines Vorprojekts hat das BAP bereits grundsätzliche Fragen
abgeklärt und sich im In- und Ausland technisches Know-how beschafft. Am
1. Januar 1999 beginnt das Hauptprojekt, wofür aus Ressourcengründen
auch externe Experten beigezogen werden. Das Projektteam wird die
Ausführungsbestimmungen zum neuen SBG in Form von Verordnungen und
Reglementen erarbeiten, die - sofern die Referendumsfrist unbenützt
abläuft - im Frühjahr in die Vernehmlassung geschickt werden sollen. Die
Verordnungen regeln insbesondere die Steuermodalitäten, das Verfahren
zur Konzessionserteilung und die spieltechnischen Vorschriften für
Spielsysteme sowie für Glücks- und Geschicklichkeitsspielautomaten.
Zudem werden die Anforderungen an das Sicherheitskonzept zur Bekämpfung
bzw. Verhinderung der Kriminalität sowie an das Sozialkonzept zur
Vermeidung oder Behebung sozial schädlicher Auswirkungen des
Spielbetriebes festgelegt. Das Projektteam wird ferner die Organisation
von Spielbankenkommission und -sekretariat, die für die Aufsicht über
die Spielbanken und die Kontrolle ihrer Geschäftstätigkeit
verantwortlich sind, vorbereiten.

Die interessierten Kreise sollen für spezielle Fragen beigezogen und
generell zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst
werden.

16. Dezember 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst