Verstärkte Zusammenarbeit mit Frankreich und Italien
Pressemitteilung
Verstärkte Zusammenarbeit mit Frankreich und Italien im Kampf gegen
Kriminalität und illegale Migration
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft für die Ratifikation der
Verträge
Der Bundesrat hat am Montag die Botschaft und die Gesetzesänderungen im
Hinblick auf die Ratifikation der 1998 von Bundesrat Koller
unterzeichneten bilateralen Verträge mit Frankreich und Italien
genehmigt. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben,
dass die Schweiz inskünftig mit Frankreich und Italien bei der
Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen
Migration enger zusammenarbeiten kann.
Polizeiabkommen: Intensivere Kooperation
Die Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Polizei und des
Zolls verbessern die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen den
zuständigen Polizei- und Zollbehörden, indem sie eine direkte
Kooperation vorsehen. Das französisch-schweizerische Abkommen regelt
namentlich die Schaffung von gemeinsamen Zentren für eine unmittelbare
Zusammenarbeit. Das italienisch-schweizerische Abkommen sieht die
direkte Kooperation zwischen den Verbindungsbüros in der Grenzzone vor.
Diese Büros koordinieren gemeinsame Aktionen, pflegen den Informations-
und Erfahrungsaustausch und sind zuständig für den Austausch von
Beamten.
Rückübernahmeabkommen: Kampf der illegalen Migration
Mit den bilateralen Rückübernahmeabkommen wollen die drei beteiligten
Vertragsstaaten illegalen Wanderungsbewegungen entgegenwirken. Diese
Abkommen sollen die möglichst rasche Rücknahme von illegal aus dem
eigenen Land in den Partnerstaat ausgereisten Bürgern von Drittstaaten
gewährleisten. Zudem regeln die Abkommen die formlose Rückübernahme
eigener Staatsangehöriger sowie die Durchbeförderung von Personen aus
Drittstaaten durch das Hoheitsgebiet des Partnerstaates. Diese
Durchbeförderung kann im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei durch diese
allein, von den Parteien gemeinsam oder auch allein von den Behörden des
Herkunftslandes durchgeführt werden.
Rechtshilfe mit Italien: Zentralstelle für wichtige Fälle
Mit dem Zusatzvertrag zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen wollen
die Schweiz und Italien das Rechtshilfeverfahren vereinfachen und
beschleunigen. In Zukunft kann die Justizbehörde des ersuchenden Staates
ein Rechtshilfegesuch direkt an die zuständige Justizbehörde des
ersuchten Staates (z. B. Untersuchungsrichter von Bologna direkt an
Untersuchungsrichter von Genf) richten. Zudem sieht der Zusatzvertrag in
beiden Staaten die Schaffung einer zentralen Behörde vor, die in Fällen
von Korruption oder organisiertem Verbrechen den raschen Vollzug der
Rechtshilfegesuche sicherzustellen vermag. Im Bundesamt für Polizeiwesen
des
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements wird zu diesem Zweck
eine "Zentralstelle Italien" eingerichtet. Alle Verfahrensurkunden und
Gerichtsentscheide können neu dem Empfänger direkt auf dem Postweg
zugestellt werden, was die Verfahren erheblich beschleunigen wird.
Schliesslich müssen Zeugen und Experten sich nicht mehr zwingend ins
ersuchende Land zur Einvernahme begeben, sondern können auch im Rahmen
einer Videokonferenz einvernommen werden.
Bereits früher hatte die Schweiz mit Deutschland, Frankreich und
Österreich Zusatzverträge zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen
abgeschlossen.
14. Dezember 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte durch: Polizeikooperation: Dir. Anton Widmer, BAP,
031 - 322 42 01
Rechtshilfe: Mario Affentranger, BAP, 031 - 322 43 42
Rückübernahme: Vizedir. Gottfried Zürcher, BFF, 031 - 325 92 28
NB. Die Vertragstexte können bei Bedarf von Christoph Müller, Info BFA,
telefonisch angefordert werden (031 - 325 90 32).