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Zementindustrie verpflichtet sich freiwillig zur Reduktion von Luftschadstoffen

Branchenvereinbarung zur Reduktion von Stickoxid-Emissionen

Zementindustrie verpflichtet sich freiwillig zur Reduktion von Luftschadstoffen

Die schweizerische Zementindustrie und die Standortkantone von Zementwerken haben 
eine
Branchenvereinbarung zur Verminderung der jährlichen Stickoxid-Fracht abgeschlossen. 
Auf freiwilliger
Basis reduzieren die Zementwerke in den kommenden 10 Jahren die Stickoxidemissionen 
um 20%. Die
kantonalen Behörden ihrerseits verzichten darauf, bei Zementöfen verschärfte Luftreinhalte-Massnahmen 
zu
erlassen. Das Abkommen, welches auf Initiative und unter Mitarbeit des BUWAL zu 
Stande gekommen ist,
stellt die erste schweizerische Vereinbarung zum Vollzug in der Luftreinhaltung 
dar. Mit ihr wird die neue
Ausrichtung der Umweltpolitik konkretisiert, welche das Kooperationsprinzip zwischen 
Behörden und
Industrie ausdrücklich vorsieht.

Die prozessbedingten, hohen Temperaturen, die zum Brennen von Zementklinker notwendig 
sind, machen
aus Zementöfen bedeutende Einzelquellen von Stickoxiden (NOx). 1990 emittierten 
die schweizerischen
Zementöfen rund 9'000 Tonnen NOx. Durch technische und betriebliche Massnahmen sowie 
aufgrund von
Produktionseinbussen reduzierten die Zementwerke diese Emissionen 1996 auf 4'200 
Tonnen. Als
Vorläuferstoffe für die Bildung von Ozon müssen die Stickoxid-Emissionen jedoch 
weiter vermindert werden.
Deshalb sollen die NOx-Emissionen der Zementöfen im Rahmen der Verhältnismässigkeit 
über die
Mindestanforderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) hinaus abgesenkt werden.

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretenden der Kantone und der Zementindustrie hat unter 
der Leitung des BUWAL
dazu eine Vereinbarung vorbereitet, die nun von der schweizerischen Zementindustrie 
und den 7
Standortkantonen (BE, SZ, SH, GR, AG, VD, NE) unterzeichnet wurde.

Ausgehend von den NOx-Emissionen im Jahre 1996 legt die Vereinbarung eine maximale 
Jahresfracht fest,
die bis ins Jahr 2009 kontinuierlich um insgesamt weitere 20% vermindert werden 
soll. Mit welchen
Massnahmen und an welchen Standorten die Zementindustrie das vereinbarte Ziel erreicht, 
entscheidet sie
in eigener Verantwortung. Die einzelnen Zementwerke sind verpflichtet, ihre Emissionssituation 
gegenüber
dem heutigen Stand nicht zu verschlechtern und die Mindestanforderungen der LRV 
einzuhalten.

Die für den Vollzug der LRV zuständigen kantonalen Behörden verzichten ihrerseits 
bis zur Überprüfung der
Vereinbarung in 5 Jahren darauf, bei Zementöfen neue verschärfte Massnahmen gegen 
übermässige
stickoxidbedingte Immissionen zu erlassen.

Die Vereinbarung gilt bis ins Jahr 2009. Nach den ersten 5 Jahren wird der Stand 
der Technik der NOx-
Minderung überprüft. Bei einem wesentlichen technischen Fortschritt wird die Vereinbarung 
angepasst.

Bern, 17. Dezember 1998

Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft

Informationsdienst

Auskunft

- Anton Stettler, Abteilung Luftreinhaltung, Chef Sektion Industrie und Gewerbe, 
Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 66