Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue rechtliche Basis für das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Neue rechtliche Basis für das Immobilienmanagement und die Logistik des
Bundes

Massgeschneidert auf die neuen Strukturen im Bereich Bau, Liegenschaften
und Beschaffung des Bundes ist die Verordnung über das
Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB), die der
Bundesrat heute gutgeheissen hat. Mit deren Inkraftsetzung auf den 1.
Januar 1999 ist ein wichtiges Etappenziel bei der Reorganisation dieses
Bereiches erreicht.

Mit seinem Immobilienmanagement und seiner Logistik will der Bund die
langfristige Kosten-Nutzen-Optimierung in diesen Bereichen
sicherstellen. Die Verordnung regelt die entsprechenden Aufgaben und
Befugnisse, unter anderem enthält sie Bestimmungen betreffend die
bundesweite Koordination und Zusammenarbeit im Immobilienmanagement.

Bekanntlich wird sich der Bereich Bau, Liegenschaften und Beschaffung
des Bundes ab Januar 1999 stark verändert präsentieren: Das Bau- und
Liegenschaftswesen wird in die Sparten Zivil, Militär und ETH-Bereich
aufgeteilt. Im Eidgenössischen Finanzdepartement entsteht das neue
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Es übernimmt insbesondere
Aufgaben des heutigen Amtes für Bundesbauten und der Eidgenössischen
Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ).

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdinst

Auskünfte:
Martin Kraus, AFB Tel. 031 / 322 82 10 FAX 031 / 322 83 77 Natel 079 /
208 36 46

14.12.1998