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Personalpolitik beim Bund

PRESSEMITTEILUNG

Personalpolitik beim Bund

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidg. Räte rennen mit ihren
Anregungen und Kritiken an der Personalpolitik des Bundes offene Türen
ein. Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf den GPK-Bericht  fest,
dass die meisten Empfehlungen bereits umgesetzt sind oder sich zumindest
in der Umsetzung befinden. Insbesondere sieht er sich in seinen
Bemühungen für mehr  Handlungsspielraum sowie für die Modernisierung des
Personalmanagements unterstützt.
Am 12. Februar 1998 haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der
eidg. Räte dem Bundesrat ihren Bericht zur Personalpolitik des Bundes
vorgelegt. Darin bekräftigen sie die Notwendigkeit einer kohärenten
Personalpolitik für die Bundesverwaltung. Der Bundesrat solle sich
vermehrt als Kollegium für eine klare Ausrichtung seiner Personalpolitik
einsetzen und sie jeweils zum Bestandteil seiner Regierungspolitik
erklären.
Die Antwort des Bundesrates zeigt, dass die
Geschäftsprüfungskommissionen offene Türen einrennen. Den meisten der
fünfzehn Empfehlungen wird bereits nachgelebt. Dies geschieht
insbesondere im Rahmen der drei folgenden personalpolitischen
Grossprojekte, welche miteinander koordiniert sind:
? Reorganisation des Personalwesens: Am 18. November 1998 hat der
Bundesrat einem Massnahmenpaket zugestimmt, mit welchem er eine moderne
Personalpolitik vorantreiben will und die strategische Rolle des Eidg.
Personalamtes (Eidg. Finanzdepartement) klarer definiert. Unter anderem
will er das Controlling verstärken, mit einem Management Development die
Führung verbessern sowie den Nachwuchs und die berufliche Mobilität
fördern, das Personalmarketing entwickeln, die Ausbildung neu regeln und
die Information des Personals ausbauen. Auf den 1.1.99 hat der Bundesrat
ein zukunftsorientiertes Leitbild zur Personalpolitik erlassen. Ferner
will er seine Ziele jeweils in der Legislaturplanung verankern.
 ? Neues Bundespersonalgesetz: Mit der Totalrevision des Beamtengesetzes
kann sich der Bund ab dem 1.1.2001 mit seinen verschiedenen Arbeitgebern
(allg. Bundesverwaltung, Eidg. Gerichte, Die Post, SBB usw.) weiterhin
als attraktiver, konkurrenzfähiger und sozialer Arbeitgeber
positionieren. Der Bundesrat erhält mehr Kompetenzen; insbesondere dank
der Personalkostensteuerung verfügt er über einen grösseren
Gestaltungsspielraum. Auch wird die Sozialpartnerschaft verstärkt. Die
Beschwerdeverfahren werden vereinfacht. Im Hinblick auf das neue
Bundespersonalgesetz wird auch ein neues, flexibleres Lohnsystem
entwickelt, welches die individuelle Leistung stärker berücksichtigt;
damit verbunden ist die Ueberprüfung des Zulagen- und Vergütungswesens.
? Neues Personalinformationssystem: Das neue Personalinformationssystem
BV PLUS wird ebenfalls ab dem 1.1.2001 einsetzbar. Damit will der
Bundesrat über ein zentrales EDV-gestütztes Führungsinstrument verfügen,
welches unter anderem das Personal- und Kosten-Controlling verbessert.
Die neue Personalpolitik überträgt den Departementen mehr operative
Verantwortung und den Bundesämtern mehr Umsetzungsspielraum als bisher.
Im Gegenzug soll das Reporting an das Parlament verbessert werden. Mit
der neuen Ausrichtung unterstreicht der Bundesrat die Rolle des
Personals als strategischer Erfolgsfaktor und kultureller Träger der
Modernisierung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Hablützel, Direktor EPA, 031/322 62 01
Thierry Borel, Leiter Personalpolitische Systeme, 031/322 62 11
Sonia Weil, Informationsbeauftragte EPA, 031/322 62 79

14.12.1998