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Lohnmassnahmen bei Bund, Post und SBB

PRESSEMITTEILUNG

Lohnmassnahmen bei Bund, Post und SBB

Der Bundesrat hat beschlossen, 1999 dem Personal der allgemeinen
Bundesverwaltung eine Lohnanpassung von 0,3 Prozent zu gewähren. Zudem
wird das seit vier Jahren bestehende Kaderlohnopfer halbiert. Anders
sieht es bei den rechtlich verselbständigten Unternehmen Post und SBB
aus: Sie verhandeln zurzeit mit ihren Sozialpartnern unter anderem über
eine Arbeitszeitverkürzung.  Das Kaderlohnopfer wird von den SBB
definitiv weitergeführt, während bei der Post noch kein Entscheid
gefallen ist.
Die früher übliche Gleichbehandlung des gesamten Bundespersonals gehört
endgültig der Vergangenheit an. Unterschiedliche betriebliche
Bedürfnisse und unternehmerische Anforderungen verunmöglichen bereits
seit 1997 einheitliche Personalmassnahmen für die allg. Bundesverwaltung
und ihre Betriebe. 1999 gilt dies erstmals auch beim Teuerungsausgleich.
Angesichts der in den vergangenen Jahren auferlegten Lohneinbussen sowie
der Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt hat der Bundesrat für
das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung eine Lohnanpassung von 0,3
Prozent (11 Millionen jährlich) beschlossen. Er tat dies angesichts der
Lohnerhöhungen in der Privatwirtschaft und des im 1. Quartal 1999
(Erhöhung der MWSt) zu erwartenden Teuerungsschubs.
Demgegenüber stehen für Post und SBB die Erhaltung von Arbeitsplätzen
und ein sozialverträglicher Reformprozess ohne Entlassungen im
Vordergrund. Im Hinblick darauf verhandeln die zwei Unternehmen mit
ihren Personalverbänden über neue Arbeitszeitmodelle und eine
Arbeitszeitreduktion. Die SBB haben sich bereits für eine Nullrunde
entschieden. Die Post hat sich noch nicht festgelegt.

Kaderlohnopfer beim Bund gemildert

Seit 1995 werden den Kadermitarbeiterinnen und -mitarbeitern des Bundes,
der Post und der SBB die Löhne im Rahmen des sogenannten Kaderlohnopfers
zwischen 1 und 3 Prozent gekürzt. Indessen bekundet die allgemeine
Bundesverwaltung gerade in diesen Funktionsbereichen zusehends Mühe, das
Personal zu halten oder qualifiziertes Personal zu rekrutieren. Der
Bundesrat hat daher beschlossen, die Lohnkürzung für sein Kader ab 1999
zu halbieren (Mehraufwand 6 Mio jährlich). Die Post entscheidet hierüber
erst später. Angesichts ihres Leistungsauftrags und der finanziellen
Situation verzichten die SBB für 1999 definitiv auf eine Lockerung des
Kaderlohnopfers. Der Bundesrat hat dieser Differenzierung auch deshalb
zugestimmt, weil innerhalb des Bundes und seiner Unternehmen
unterschiedliche Möglichkeiten zur Gewährung von  betrieblichen
Vergünstigungen (fringe benefits) bestehen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

14.12.1998