Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Auswirkungen von Meinungsumfragen auf Abstimmungen und Wahlen

Pressemitteilung

Auswirkungen von Meinungsumfragen auf Abstimmungen und Wahlen

Eine gesetzliche Regelung der Meinungsumfragen ist in der Schweiz nicht
erforderlich, umso mehr als der Einfluss solcher Umfragen auf Abstimmungen
und Wahlen wissenschaftlich bisher nicht nachgewiesen werden konnte und sich
die restriktiven Richtlinien der Umfrage-Institute (keine Publikation von
Ergebnissen 10 Tage vor Abstimmungen etc.) bewährt haben. Dies geht aus
einem auf Grund eines Postulats erstellten Bericht hervor, von dem der
Bundesrat Kenntnis genommen hat.
In einem Postulat hatte Ständerat BÜTTIKER 1994 den Bundesrat aufgefordert,
einen Bericht über mögliche Einflüsse von veröffentlichten
Meinungsumfrage-Ergebnissen auf Abstimmungs- und Wahlresultate zu erstatten.
Der Bericht geht zunächst auf die hauptsächlichen Kritikpunkte ein, die von
Wissenschaftern - hauptsächlich aus Deutschland und Frankreich - über
Meinungsumfragen vorgebracht wurden. Anschliessend werden die Probleme
erörtert, welche ein gesetzliches Verbot der Veröffentlichung von
Umfrageergebnissen ab einem bestimmten Zeitpunkt mit sich bringen würde. Im
Vordergrund steht dabei vor allem die Frage, ob ein solches Verbot zum
Schutz eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses gerechtfertigt sein
könnte, vor allem im Hinblick auf die Grundrechte, welche in diesem
Zusammenhang sowohl den Stimmbürgern und -bürgerinnen wie auch den
Meinungsforschungsinstituten und der Presse zustehen.
Aus den Überlegungen zu diesen Fragestellungen ergibt sich folgendes:

Ein Eingriff des Gesetzgebers wäre nur zu rechtfertigen, wenn ein Einfluss
der Meinungsumfragen auf die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
wissenschaftlich nachweisbar wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie
mehrere diesbezügliche Untersuchungen im Ausland gezeigt haben; im übrigen
kann mit den neuen elektronischen Kommunikationsmitteln wie dem Internet ein
gesetzliches Verbot schon heute leicht umgangen werden, wie sich in
Frankreich anlässlich der letzten Parlamentswahlen von 1997 erwiesen hat.
Die Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe rechtfertigt deshalb für
sich allein eine Änderung der geltenden Bestimmungen nicht; die in der
Schweiz geltende Lösung, welche die in der SWISS INTERVIEW
zusammengeschlossenen Meinungsforschungsinstitute einvernehmlich gefunden
haben, sollte deshalb beibehalten werden, dies umso mehr, als sich die von
der SWISS INTERVIEW 1993 beschlossenen verbindlichen Richtlinien als wirksam
erwiesen haben.

Zusammenfassend unterstreicht der Bericht, dass geeignete gesetzliche
Beschränkungen schwierig einzuführen und zu kontrollieren sind. Stattdessen
sollten sich die Bemühungen darauf konzentrieren, die Methoden und die
Aussagekraft von Meinungsumfragen besser verständlich zu machen, damit diese
tatsächlich ihren Beitrag innerhalb der Kommunikationsprozesse leisten
können, die zu jeder Wahl- und Abstimmungskampagne gehören.

Schweizerische Bundeskanzlei
Informationsdienst

14.12.1998

Für Auskünfte: Henry Sickert,
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte
(322 37 43)