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Bundesrat genehmigt Voranschlag 1999 der SBB AG


MEDIENMITTEILUNGBundesrat genehmigt Voranschlag 1999 der SBB AGDer Bundesrat hat 
den Voranschlag der neuen SBB AG für das Jahr 1999 genehmigt. Dieser Voranschlag 
trägt den Vorgaben der Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die nächsten vier Jahre 
und dem Zahlungsrahmen für den gleichen Zeitraum Rechnung, die vom Parlament genehmigt 
wurden. Die Gesamtunternehmung SBB rechnet im nächsten Jahr mit einem Gewinn von 
7 Mio. Franken, welcher im Bereich Verkehr erwirtschaftet werden soll. Der finanzielle 
Spielraum ist allerdings eng: die Unternehmung wird die im Massnahmenpaket 1997 
beschlossenen Sparmassnahmen weiterführen und in Zukunft kaum damit rechnen können, 
die Erträge im Verkehrsbereich bedeutend steigern zu können. Aufgrund der am 1. 
Januar 1999 in Kraft tretenden Bahnreform wird der SBB-Voranschlag nicht mehr dem 
Parlament zur Genehmigung unterbreitet, sondern direkt vom Bundesrat verabschiedet. 
Die AusgangslageGemäss dem neuen SBB-Gesetz wird 1999 die SBB zur spezialgesetzlichen 
Gesellschaft mit dem Bund als alleinigem Aktionär. Rechnung und Voranschlag der 
SBB AG müssen somit nicht mehr vom Parlament gutgeheissen werden. Neu werden eine 
vierjährige Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG sowie ein Zahlungrahmen 
für den gleichen Zeitrahmen vereinbart, welche beide von den eidgenössischen Räten 
kürzlich genehmigt wurden. Die Leistungsvereinbarung legt die grundsätzlichen Ziele 
und die Ausrichtung im Verkehrs- und Infrastrukturbereich fest. Der Zahlungsrahmen 
definiert die finanziellen Mittel für die Infrastruktur, welche das Budget wesentlich 
vorbestimmen. Für den Zeitabschnitt 1999-2002 sind insgesamt 5800 Millionen Franken 
für die Abgeltung und die Investitionen für die Infrastruktur vorgesehen. Die Abgeltungen 
im Verkehrsbereich erfolgen aufgrund separater Bestellungen, für den Regionalverkehr 
in Partnerschaft mit den Kantonen.Der SBB-Verwaltungsrat muss dem Bundesrat den 
Voranschlag  für das darauffolgende Jahr zur Genehmigung unterbreiten. Dieser Voranschlag 
gilt als Teil eines ausgewogenen Controlling- und Reportingssystems zwischen dem 
Unternehmen und dem Bund als Eigentümer. Der Voranschlag im DetailFür 1999 wird 
bei einem Gesamtertrag von 7'269 Mio. ein Erfolg in der Grössenordnung von 7 Mio. 
Franken erwartet. Dieser Gewinn soll im Bereich Verkehr erzielt werden, wo ein Gesamtaufwand 
von 3'963 Mio. und ein Gesamtertrag in der Höhe von 3'970 Mio. Franken budgetiert 
werden. Laut Leistungsvereinbarung ist die SBB in diesem Bereich verpflichtet, einen 
Gewinn zu erwirtschaften. Im Personenverkehr sollen mit den Tariferhöhungen die 
Erträge gesteigert und die Mehrwertsteuer-Erhöhung aufgefangen werden. Weitere Ausbauschritte 
im Fahrplanangebot des Fernverkehrs und gezieltes Marketing sollen dazu führen, 
dass trotz Tarifmassnahmen die Marktanteile gehalten werden. Im Güterverkehr wird 
trotz Mengenwachstum mit einem weiteren Ertragsrückgang gerechnet.Im Infrastrukturbereich 
sieht die SBB vor, durch Rationalisierungen und ein gezieltes Unterhalts- und Investitionskonzept 
ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Damit wird die Vorgabe aus der Leistungsvereinbarung 
eingehalten. Das Budget des Bundes wird im kommenden Jahr durch die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher 
Leistungen im Regional- und im kombinierten Güterverkehr (414 Mio, respektive 108 
Mio. Fr.) sowie durch die im Zahlungsrahmen definierten Infrastrukturleistungen 
(1'304 Mio. Fr.) belastet. Bern, 14. Dezember 1998Eidgenössisches Departement für 
Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Bundesamt für Verkehr, 
Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031 322 36 43