Bundesrat genehmigt Voranschlag 1999 der SBB AG
MEDIENMITTEILUNGBundesrat genehmigt Voranschlag 1999 der SBB AGDer Bundesrat hat
den Voranschlag der neuen SBB AG für das Jahr 1999 genehmigt. Dieser Voranschlag
trägt den Vorgaben der Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die nächsten vier Jahre
und dem Zahlungsrahmen für den gleichen Zeitraum Rechnung, die vom Parlament genehmigt
wurden. Die Gesamtunternehmung SBB rechnet im nächsten Jahr mit einem Gewinn von
7 Mio. Franken, welcher im Bereich Verkehr erwirtschaftet werden soll. Der finanzielle
Spielraum ist allerdings eng: die Unternehmung wird die im Massnahmenpaket 1997
beschlossenen Sparmassnahmen weiterführen und in Zukunft kaum damit rechnen können,
die Erträge im Verkehrsbereich bedeutend steigern zu können. Aufgrund der am 1.
Januar 1999 in Kraft tretenden Bahnreform wird der SBB-Voranschlag nicht mehr dem
Parlament zur Genehmigung unterbreitet, sondern direkt vom Bundesrat verabschiedet.
Die AusgangslageGemäss dem neuen SBB-Gesetz wird 1999 die SBB zur spezialgesetzlichen
Gesellschaft mit dem Bund als alleinigem Aktionär. Rechnung und Voranschlag der
SBB AG müssen somit nicht mehr vom Parlament gutgeheissen werden. Neu werden eine
vierjährige Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB AG sowie ein Zahlungrahmen
für den gleichen Zeitrahmen vereinbart, welche beide von den eidgenössischen Räten
kürzlich genehmigt wurden. Die Leistungsvereinbarung legt die grundsätzlichen Ziele
und die Ausrichtung im Verkehrs- und Infrastrukturbereich fest. Der Zahlungsrahmen
definiert die finanziellen Mittel für die Infrastruktur, welche das Budget wesentlich
vorbestimmen. Für den Zeitabschnitt 1999-2002 sind insgesamt 5800 Millionen Franken
für die Abgeltung und die Investitionen für die Infrastruktur vorgesehen. Die Abgeltungen
im Verkehrsbereich erfolgen aufgrund separater Bestellungen, für den Regionalverkehr
in Partnerschaft mit den Kantonen.Der SBB-Verwaltungsrat muss dem Bundesrat den
Voranschlag für das darauffolgende Jahr zur Genehmigung unterbreiten. Dieser Voranschlag
gilt als Teil eines ausgewogenen Controlling- und Reportingssystems zwischen dem
Unternehmen und dem Bund als Eigentümer. Der Voranschlag im DetailFür 1999 wird
bei einem Gesamtertrag von 7'269 Mio. ein Erfolg in der Grössenordnung von 7 Mio.
Franken erwartet. Dieser Gewinn soll im Bereich Verkehr erzielt werden, wo ein Gesamtaufwand
von 3'963 Mio. und ein Gesamtertrag in der Höhe von 3'970 Mio. Franken budgetiert
werden. Laut Leistungsvereinbarung ist die SBB in diesem Bereich verpflichtet, einen
Gewinn zu erwirtschaften. Im Personenverkehr sollen mit den Tariferhöhungen die
Erträge gesteigert und die Mehrwertsteuer-Erhöhung aufgefangen werden. Weitere Ausbauschritte
im Fahrplanangebot des Fernverkehrs und gezieltes Marketing sollen dazu führen,
dass trotz Tarifmassnahmen die Marktanteile gehalten werden. Im Güterverkehr wird
trotz Mengenwachstum mit einem weiteren Ertragsrückgang gerechnet.Im Infrastrukturbereich
sieht die SBB vor, durch Rationalisierungen und ein gezieltes Unterhalts- und Investitionskonzept
ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Damit wird die Vorgabe aus der Leistungsvereinbarung
eingehalten. Das Budget des Bundes wird im kommenden Jahr durch die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher
Leistungen im Regional- und im kombinierten Güterverkehr (414 Mio, respektive 108
Mio. Fr.) sowie durch die im Zahlungsrahmen definierten Infrastrukturleistungen
(1'304 Mio. Fr.) belastet. Bern, 14. Dezember 1998Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskünfte: Bundesamt für Verkehr,
Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031 322 36 43