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Generika: Neues Versicherungsmodell der SWICA zulässig

Pressemitteilung

Generika: Neues Versicherungsmodell der SWICA zulässig

Der Bundesrat hat am Montag eine Beschwerde der SWICA
Gesundheitsorganisation teilweise gutgeheissen und entschieden, dass
deren neues Versicherungsmodell Nova Light in gewissen Grenzen rechtlich
zulässig ist.

Es ist demnach für die Versicherten möglich, von einer
Prämienermässigung zu profitieren, indem sie sich vertraglich
verpflichten, (im Rahmen der Pflichtleistungen) auf Originalmedikamente
zu verzichten, wenn für die Behandlung der Leiden kostengünstigere
Generika zur Verfügung stehen. Generika sind Nachahmerprodukte, die mit
den Originalpräparaten in therapeutischer Hinsicht austauschbar sind,
weil sie bezüglich Herstellung, Sicherheit und Wirksamkeit denselben
Anforderungen genügen wie das Original.

Der Bundesrat hat damit der grossen Bedeutung, die das
Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Umsetzung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit zumisst, Rechnung getragen. Die freiwillige
Beschränkung der Wahlfreiheit auf (kostengünstigere) Generika entspricht
dem Anliegen, dass die medizinische Behandlung auch wirtschaftlich sein
soll. Eine solche Lösung fördert zudem den Wettbewerb unter den
Versicherern, welcher sich positiv auf die Prämien auswirken kann.

Der Bundesrat hat allerdings betont, dass auch im neuen
Versicherungsmodell der SWICA eine medizinisch angemessene Behandlung
gewährleistet sein muss. Es wäre daher mit dem KVG nicht vereinbar, wenn
sich die Versicherten verpflichten würden, sich auch dann mit einem
kostengünstigeren Medikament zufrieden zu geben, wenn das teurere
wirksamer wäre oder damit der Erfolg schneller eintreten würde. Ein
privat vereinbarter Verzicht auf einzelne oder mehrere aus dem Katalog
der verschiedenen Pflichtleistungen, welche das KVG vorsieht,
widerspräche der Absicht des Gesetzgebers, eine solidarische
Krankenversicherung mit umfassendem Leistungsangebot zu schaffen, und
könnte daher nicht genehmigt werden.

7. Dezember 1998	                                	   EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Zusätzliche Informationen: Martine Thiévent Schlup, Abteilung für
Beschwerden an den Bundesrat, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 12