Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Besserer Schutz für Kinder als Opfer von Sexualdelikten

Pressemitteilung

Besserer Schutz für Kinder als Opfer von Sexualdelikten

Minderjährige Opfer von Sexualdelikten sollen vor den negativen Folgen
des Strafverfahrens besser geschützt werden. Die Rechtskommission des
Nationalrates schlägt eine entsprechende Änderung des Opferhilfegesetzes
vor.  Der Bundesrat hat am Montag den Vorentwurf für diese
Gesetzesrevision in die Vernehmlassung gegeben.

Minderjährige Opfer sollen inskünfig während des Verfahrens
grundsätzlich nicht mehr als zweimal einvernommen werden, und zwar von
dafür besonders geschulten Polizeibeamten und im Beisein einer
Fachperson (z.B. eines Psychologen oder einer Psychologin). Die
Einvernahmen sind in einem dafür geeigneten Raum durchzuführen, und ihr
Ablauf ist zu dokumentieren. Die Untersuchungsbehörden sollen überdies
während des Verfahrens auf die Begegnung des weniger als 16-jährigen
Opfers mit dem Beschuldigten verzichten.

Der Vorentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die
Nationalrätin Christine Goll im Jahr 1994 einreichte. Die Initiantin
verfolgte das Ziel, die traumatisierenden Folgen, welche Strafverfahren
auf jugendliche Opfer von Sexualstraftaten haben können, durch
prozessuale Massnahmen so gut wie möglich  zu mildern. Der Nationalrat
gab dieser Initiative Folge und beauftragte seine Rechtskommission, sie
weiter zu behandeln.

Die Vernehmlassung unter den Kantonen und eidgenössischen Gerichten
dauert bis zum 15. März 1999.

7.  Dezember 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte erteilt:  Dr. Peter Müller, Vizedirektor des
Bundesamts für Justiz, Tel. 031 322 41 33