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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bauprodukteverordnung (BauPV); Eröffnung der Vernehmlassung

PRESSEMITTEILUN

Bauprodukteverordnung (BauPV)
Eröffnung der Vernehmlassung

Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die
Bauprodukteverordnung eröffnet. Die Bauprodukteverordnung enthält die
Ausführungsbestimmungen zum Bauproduktegesetz (BauPG). Das BauPG regelt
das Inverkehrbringen von Bauprodukten analog den in der EU gültigen
Vorschriften; dank harmonisierter Vorschriften wird der
Produktionsstandort Schweiz gestärkt und der europäische Prüfmarkt für
schweizerische Prüf- und Zertifizierungsstellen geöffnet.

Das BauPG ist vom Bundesrat im Sommer verabschiedet worden und wird von
den Eidg. Räten in der Frühlingssession 1999 respektive in der
Sommersession 1999 beraten werden.

Kantone, Parteien und interessierte Kreise haben bis Ende März 1999
Zeit, ihre Stellungnahmen zur Verordnung einzureichen. Es ist
beabsichtigt, Gesetz und Verordnung im Herbst 1999 in Kraft zu setzen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen:

Herbert Tichy, Amt für Bundesbauten, Tel. 031 / 322 83 51
Judith Sager, Amt für Bundesbauten, Tel. 031 / 322 84 34

30.11.1998