Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Administrativuntersuchung im Bundesamt für Zivilluftfahrt


MEDIENMITTEILUNGAdministrativuntersuchung im Bundesamt für ZivilluftfahrtKorrektes 
Vorgehen des BAZL bei der Einführung des elektronischen BordunterhaltungssystemsDas 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat am 23.11.1998 
eine Administrativuntersuchung im BAZL eingeleitet, um das Verfahren zur Einführung 
des elektronischen Bordunterhaltungssystems bei der MD 11 und B 747 abzuklären. 
Dies war nötig geworden, nachdem sich Vertreter des BAZL in den Medien dazu geäussert 
hatten. Die Administrativuntersuchung hat eindeutig ergeben, dass die Verfahren 
beim Einbau des elektronischen Bordunterhaltungssystems korrekt abgelaufen sind. 
Die hiefür nötigen Zertifikate sind von der amerikanischen Zivilluftfahrtsbehörde, 
der FAA, für alle von der Swissair umgebauten Flugzeuge rechtzeitig erteilt worden. 
Dass die FAA die Zertifikate ausstellte, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Gestützt 
auf die Vereinbarung vom 13.10.1961 zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten 
von Amerika wird amerikanischen Zertifikaten in der Schweiz die gleiche Gültigkeit 
zuerkannt wie schweizerischen. In diesen Fällen ist eine Bewilligung oder ausdrückliche 
Anerkennung durch das BAZL nicht erforderlich. Die FAA hatte bereits das ursprüngliche 
Baumusterzeugnis für die MD 11 ausgestellt. Es war daher naheliegend, dass auch 
die Änderungen durch die gleiche Stelle zertifiziert wurden.Für Kabinenumgestaltungen 
an den MD 11 und B 747, die gleichzeitig mit dem Einbau des Bordunterhaltungssystems 
vorgenommen worden sind, hat das BAZL bei insgesamt sieben Flugzeugen selber geprüft, 
ob der Umbau den von der FAA bereits genehmigten Plänen entspricht, und daraufhin 
die entsprechende Bewilligung erteilt. Das BAZL hat diese Prüfung auf Wunsch der 
Swissair vorgenommen, da die diesbezügliche Bewilligung durch die FAA nicht rechtzeitig 
eintraf. Diese Prüfungen mussten unter relativ grossem Zeitdruck vorgenommen werden. 
Dies ist jedoch nicht aussergewöhnlich. Die Inspektoren haben die erforderlichen 
Kontrollen im üblichen Umfang und korrekt durchführen können. Die an dem in Halifax 
abgestürzten Flugzeug vorgenommenen Änderungen erfolgten ausschliesslich gestützt 
auf Zertifikate der FAA. Das BAZL musste für die Änderungen dieser MD 11 überhaupt 
keine Bewilligungen erteilen.Die von Mitarbeitern des BAZL den Medien gegenüber 
gemachten Äusserungen erwiesen sich als falsch. Gegen einen dieser Beamten hat Bundesrat 
Moritz Leuenberger ein Disziplinarverfahren eingeleitet.Bern, 4. Dezember 1998Eidg. 
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPresse- und InformationsdienstBeilage: 
Zusammenfassung des BerichtesAuskunft:Bereich BAZL: Herr André Auer, Direktor, Telefon 
031/325 80 57Bereich UVEK: Herr Ulrich Sieber, Pressesprecher, Telefon 031/322 55 
48