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Bundesrat für Zwischenfrage im Nationalrat

Pressemitteilung

Bundesrat für Zwischenfrage im Nationalrat

Der Bundesrat ist damit einverstanden, dass im Nationalrat sowohl den
Ratsmitgliedern als auch ihm während der Voten Zwischenfragen gestellt
werden können. Allerdings beansprucht er dieses Recht auch für die
Mitglieder des Bundesrates. In diesem Sinne nimmt er Stellung zu einem
Bericht des Büros des Nationalrates.

Der Vorschlag geht auf eine von Nationalrat Andreas Herczog eingereichte
Motion zurück, die verlangt hat, dass Ratsmitglieder während einer Debatte
an die Rednerin oder den Redner kurze und präzise Zwischenfragen richten
können. Die Neuerung ist vor eineinhalb Jahren versuchsweise eingeführt
worden und soll nun definitiv gelten beziehungsweise im Geschäftsreglement
des Nationalrates verankert werden.

Der Bundesrat begrüsst im weiteren die beabsichtigte neue Regelung, welche
die Verkürzung der Redezeit bei der Begründung von Einzelanträgen von 10 auf
5 Minuten vorsieht.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

30.11.1998

Für Auskünfte:
Laurenz Rotach, Chef Abteilung
Recht und Veröffentlichungen,
Tel. 031/322 37 28