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Presserohstoff: Aktuelle Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz


ROHSTOFFAktuelle Fragen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle in der SchweizPosition 
der Eidgenössischen Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA)KurzfassungDie 
Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz wird in letzter Zeit wieder intensiver 
diskutiert. Die Nagra hat Personal- und Budgetreduktionen bekanntgegeben, die mit 
Pro-grammänderungen verbunden sind. Im Zuge dieser Entwicklungen vertreten für die 
Entsor- gung verantwortliche Stellen und gegenüber der Kernenergie kritisch eingestellte 
Organisa- tionen teilweise ähnliche Meinungen – wenn auch aus unterschiedlichen 
Motiven. Einige der geäusserten Ansichten sind mit dem bestehenden Entsorgungskonzept 
nicht vereinbar und widersprechen den Anforderungen an eine nachhaltige Entwicklung. 
Die KSA begrüsst es, dass die Frage der nuklearen Entsorgung öffentlich diskutiert 
wird. Sie hält es jedoch nicht für vertretbar, das Lagerkonzept auf Kosten der Sicherheit 
und zu Lasten kommender Generatio-nen abzuschwächen. Sie legt daher ihre Position 
zu sieben zentralen Fragen der Endlagerung und deren Weiterentwicklung dar und formuliert 
folgende Empfehlungen:1. An der Endlagerung der radioaktiven Abfälle in geeigneten 
geologischen Formationen ist fest-   zuhalten. Das Lagerkonzept soll präzisiert 
und bei Bedarf ergänzt werden.2. Im Endlager selbst und in dessen Umgebung sind 
bis zum Verschluss die Felsmechanik, der    Wasser- und der Wärmehaushalt so zu 
überwachen, dass die den Sicherheitsanalysen zugrunde    gelegten Modellannahmen 
überprüft und die Prognosen über das Langzeitverhalten erhärtet    werden können. 
Nach dem definitiven Verschluss des Endlagers darf eine Überwachung nicht    mehr 
erforderlich sein. Überwachungsmöglichkeiten dürfen die Anforderungen an die passive 
   Sicherheit des Lagers nicht reduzieren. 3. Massnahmen zur erleichterten Rückholung 
von Abfällen dürfen keinesfalls die Einhaltung der    Schutzziele für Endlager in 
Frage stellen. Beim Abwägen zwischen dem Handlungsspielraum und    der Sicherheit 
kommender Generationen ist der Sicherheit Priorität einzuräumen.4. Endlager für 
radioaktive Abfälle sollen zur Verfügung stehen, sobald Abfälle vorliegen, die zur 
   Endlagerung bereit sind. Dementsprechend soll ein Endlager für schwach- und mittelaktive 
Abfälle    (SMA) so rasch wie möglich bereitgestellt werden. Am Zieltermin 2020 
für die Bereitstellung eines    Endlagers für hochaktive und langlebige mittelaktive 
Abfälle (HAA/LMA) ist grundsätzlich    festzuhalten. Verschiebungen auf spätere 
Termine wären primär mit Sicherheitsüberlegungen zu    begründen. 5. Die Option 
Opalinuston für die Endlagerung der HAA/LMA soll mit Nachdruck weiterverfolgt   
 werden. Bei der Option Kristallin sind eine Bilanz und ein klarer Entscheid über 
Abbruch oder    Weiterführung der Untersuchungen erforderlich. 6. Konkrete Standorte 
für Endlager in der Schweiz sind in jedem Fall nachzuweisen. Eine End-   lagerung 
der HAA/LMA im Ausland soll nicht a priori ausgeschlossen, jedoch nur als zusätzliche 
   Option neben der Endlagerung im Inland verfolgt werden. Die Abklärung einer Endlageroption 
im    Ausland darf die Suche nach einem Endlagerstandort im Inland keinesfalls beeinträchtigen 
und    den Termin für die Endlagerung nicht verzögern. 7. Personalbestand und Budget 
der Nagra sind dem Entsorgungsprogramm unter Berücksichtigung    der vorliegenden 
KSA-Empfehlungen anzupassen. Eine Neuorientierung der Nagra darf nicht dazu    führen, 
dass wesentliche Schritte zur Realisierung der Endlager verzögert werden.Würenlingen, 
30. November 1998Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen