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Position der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zu aktuellen Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz


MEDIENMITTEILUNGPosition der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen 
(KSA) zu aktuellen Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der SchweizDie 
Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz wird in letzter Zeit wieder intensiver 
diskutiert. Auch beim Bund ist eine entsprechende Meinungsbildung im Gang. Zudem 
hat die Nagra eine Umstrukturierung eingeleitet, welche mit Budget- und Personalreduktionen 
sowie Programmerstreckungen bei der Endlagerung der hochradioaktiven und langlebigen 
mittelradioaktiven Abfälle verbunden ist.Als beratendes Organ des Bundesrates und 
des UVEK hat sich die KSA mit der aktuellen Situation im Bereich Entsorgung radioaktiver 
Abfälle befasst. Sie kommt zum Schluss, dass die Gefahr besteht, dass das Entsorgungskonzept 
auf Kosten der Sicherheit verwässert und die Beseitigung der Abfälle hinausgeschoben 
wird. Beides würde zu Lasten kommender Generationen gehen.Aus der Sicht der KSA 
besteht bei den verantwortlichen Bundesbehörden ein dringender Handlungsbedarf. 
Sie hat daher das UVEK über ihre Position zu zentralen Fragen der Entsorgung orientiert 
und Empfehlungen formuliert.Nach Auffassung der Kommission soll am Konzept der geologischen 
Endlagerung festgehalten werden. Zur Erhärtung der Prognosen über das Langzeitverhalten 
soll eine geeignete Überwachung vorgesehen werden. Bei Entscheiden über allfällige 
Massnahmen zur erleichterten Rückholung der Abfälle soll die Sicherheit kommender 
Generation Priorität haben. Am bisherigen Zeitplan für die Bereitstellung der Endlager 
soll festgehalten werden. Im Hinblick auf die Endlagerung der hochradioaktiven und 
langlebigen mittelradioaktiven Abfälle soll die Option Opalinuston mit Nachdruck 
weiterverfolgt und bei der Option Kristallin eine Bilanz gezogen und ein klarer 
Entscheid über Abbruch oder Weiterführung getroffen werden. Konkrete Standorte für 
Endlager in der Schweiz sollen in jedem Fall nachgewiesen werden und die Möglichkeit 
einer Endlagerung im Ausland kann nur eine zusätzliche Option sein. Die Mittel der 
Nagra sollen dem Entsorgungsprogramm unter Berücksichtigung der vorliegenden KSA-Empfehlungen 
angepasst werden.Würenlingen, 30. November 1998Eidgenössische Kommission für die 
Sicherheit von KernanlagenKontaktpersonen:Roland Naegelin, Präsident KSA, Telefon 
052 222 17 03Beat Hollenstein, KSA-Sekretariat, Telefon 056 310 39 68