Position der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) zu aktuellen Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz
MEDIENMITTEILUNGPosition der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
(KSA) zu aktuellen Fragen der Entsorgung radioaktiver Abfälle in der SchweizDie
Entsorgung radioaktiver Abfälle in der Schweiz wird in letzter Zeit wieder intensiver
diskutiert. Auch beim Bund ist eine entsprechende Meinungsbildung im Gang. Zudem
hat die Nagra eine Umstrukturierung eingeleitet, welche mit Budget- und Personalreduktionen
sowie Programmerstreckungen bei der Endlagerung der hochradioaktiven und langlebigen
mittelradioaktiven Abfälle verbunden ist.Als beratendes Organ des Bundesrates und
des UVEK hat sich die KSA mit der aktuellen Situation im Bereich Entsorgung radioaktiver
Abfälle befasst. Sie kommt zum Schluss, dass die Gefahr besteht, dass das Entsorgungskonzept
auf Kosten der Sicherheit verwässert und die Beseitigung der Abfälle hinausgeschoben
wird. Beides würde zu Lasten kommender Generationen gehen.Aus der Sicht der KSA
besteht bei den verantwortlichen Bundesbehörden ein dringender Handlungsbedarf.
Sie hat daher das UVEK über ihre Position zu zentralen Fragen der Entsorgung orientiert
und Empfehlungen formuliert.Nach Auffassung der Kommission soll am Konzept der geologischen
Endlagerung festgehalten werden. Zur Erhärtung der Prognosen über das Langzeitverhalten
soll eine geeignete Überwachung vorgesehen werden. Bei Entscheiden über allfällige
Massnahmen zur erleichterten Rückholung der Abfälle soll die Sicherheit kommender
Generation Priorität haben. Am bisherigen Zeitplan für die Bereitstellung der Endlager
soll festgehalten werden. Im Hinblick auf die Endlagerung der hochradioaktiven und
langlebigen mittelradioaktiven Abfälle soll die Option Opalinuston mit Nachdruck
weiterverfolgt und bei der Option Kristallin eine Bilanz gezogen und ein klarer
Entscheid über Abbruch oder Weiterführung getroffen werden. Konkrete Standorte für
Endlager in der Schweiz sollen in jedem Fall nachgewiesen werden und die Möglichkeit
einer Endlagerung im Ausland kann nur eine zusätzliche Option sein. Die Mittel der
Nagra sollen dem Entsorgungsprogramm unter Berücksichtigung der vorliegenden KSA-Empfehlungen
angepasst werden.Würenlingen, 30. November 1998Eidgenössische Kommission für die
Sicherheit von KernanlagenKontaktpersonen:Roland Naegelin, Präsident KSA, Telefon
052 222 17 03Beat Hollenstein, KSA-Sekretariat, Telefon 056 310 39 68