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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Regierungs- und Verwaltungsreform

Friedensförderung, Auflösung der ZGV und neue Verordnungen

Die Regierungs- und Verwaltungsreform nimmt immer konkretere Formen an:
Der Bundesrat hat heute beschlossen, im Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf den
1. Januar 1999 eine Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation
zu schaffen. Die seit 1970 bestehende ZGV wird aufgelöst, und ihre
Hauptaufgaben werden vorläufig innerhalb des VBS neu verteilt. Der Bundesrat
verabschiedete ferner die neue Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV). Er bekräftigte damit seinen
Willen, die neuen Handlungsspielräume wahrzunehmen, die ihm das RVOG gibt.

Im Rahmen der Regierungs- und Verwaltungsreform werden im Generalstab des
VBS die Kräfte, welche im Bereich der Friedensförderung tätig sind, zur
neuen Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation
zusammengefasst:

Weltweit verdichten sich die Ansätze zu Sicherheitskooperation und
Friedensförderung. Die Schweiz hat sich ausdrücklich bereit erklärt, ihr
Engagement in friedensfördernden Aktivitäten zu intensivieren. In der neuen
Untergruppe Friedensförderung und Sicherheitskooperation (UG FSK) werden die
personellen und materiellen Ressourcen der Armee im Bereich
Friedensförderung zu einem flexiblen, anforderungs- und zeitgerecht
operationellen Instrument gebündelt. Die Armee erhält damit die Fähigkeit,
die sicherheitspolitischen Vorgaben von Bundesrat und VBS zum Auftrag
Friedensförderung mit geeigneten Strukturen noch effizienter umsetzen zu
können.

Die neue Untergruppe umfasst 51 reguläre und elf zeitlich befristete, mit
laufenden Auslandeinsätzen verbundene Stellen. Sie muss mit dem Personal und
den Budgetmitteln bestehender Organisationseinheiten im Generalstab
alimentiert werden. Die Reorganisation führt zur folgenden Konfiguration der
neuen UG FSK, die am 1. Januar 1999 operationell wird:

Sektion Partnerschaft für den Frieden (PfP):
Sektion Euroregionale Rüstungskontrolle und Abrüstung (EuRA)
Abteilung Rüstungskontrolle, Kriegsvölkerrecht und Verifikationskooperation
(RKV)
Abteilung Friedenserhaltende Operationen (AFO)

Auflösung der ZGV
Die seit 1970 bestehende Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV) - eine
überdepartementale sicherheitspolitische Stabs- und Koordinationsstelle des
Bundesrates - wird als Verwaltungseinheit aufgelöst. Ihre Grundaufgaben und
das Personal werden im Sinne einer Übergangslösung bis zur Realisierung des
Projekts Bevölkerungsschutz 200X vom Generalsekretariat VBS sowie dem
Bundesamt für Zivilschutz (Ausbildung) übernommen. Der Direktor a.i., Roland
Favre, tritt Ende dieses Jahres in den Ruhestand.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, den Chef des
Truppeninformationsdienstes der Armee (Brigadier im Nebenamt), der bislang
dem Chef Heer unterstand, neu dem Generalstabschef zu unterstellen. Damit
wird berücksichtigt, dass der Truppeninformationsdienst (TID) als
Führungsinstrument in die Hände des Generalstabschefs gehört. Die Sektion
TID, welche dem Chef TID fachlich zugewiesen ist, wechselt ebenfalls in den
Generalstab.

Schon im Februar 1998 hat der Bundesrat beschlossen, die Eidgenössische
Vermessungsdirektion aus dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement
(Raumplanung) herauszulösen und mit dem Bundesamt für Landestopographie
(L+T) im VBS zusammenzuführen. Die rechtliche Umsetzung dieses Beschlusses
(Änderung der Aufgabenverordnung) erfolgt nun auf den 1. Januar 1999.
Desgleichen hat der Bundesrat seinenGrundsatzentscheid vom 18. November
1998, die Eidgenössische Sportschule Magglingen in ein Bundesamt für Sport
umzuwandeln, rechtlich umgesetzt.

Rechtliche Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform
Der Bundesrat erliess sodann eine neue Regierungs- und
Verwaltungsorganisations-verordnung (RVOV). Diese ist ein Ausführungserlass
zu dem am 1. Oktober 1997 in Kraft getretenen Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG). Mit der RVOV wird ein weiterer
Markstein in der rechtlichen Umsetzung der Regierungs- und Verwaltungsreform
(RVR) gesetzt.

Die Führungsprozesse bilden den inhaltlichen Schwerpunkt der Verordnung:
Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung, Planung und Controlling,
Information und Kommunikation, Aufsicht.

Der Bundesrat will zudem das Instrument der Aussprache vermehrt zur
langfristigen Steuerung von wichtigen Geschäften einsetzen und frühzeitig
mögliche Lösungsvarianten diskutieren können. Die Verordnung sieht deshalb
vor, dass er gestützt auf Aussprachepapiere Zwischenentscheide fällen und
die Grundzüge einer Lösung festlegen kann.

Ferner will sich der Bundesrat vermehrt von Geschäften von weniger grosser
Bedeutung entlasten und gleichzeitig den Departementen und Ämtern grössere
Verantwortung übertragen können. Die Verordnung legt dazu die Grundzüge
fest: Die Zuordnung einer Entscheidzuständigkeit erfolgt in der Regel an die
Einheit, bei der die erforderliche politische und fachliche Kompetenz
konzentriert ist.

Der Bundesrat bekräftigte seinen Willen, die Kohärenz der
Regierungstätigkeit sicherzustellen. Zu diesem Zweck verstärkte er in der
RVOV die Verpflichtung zur Zusammenarbeit und Koordination innerhalb der
Verwaltung.

Die organisatorischen Strukturen der Departemente und der Bundeskanzlei wird
der Bundesrat in separaten Organisationsverordnungen festhalten; sie werden
nächstes Jahr erarbeitet. Mit diesen neuen Verordnungen und der RVOV wird
das Organisationsrecht des Bundes gestrafft und damit transparenter und
benutzerfreundlicher.

Der Bundesrat passte ausserdem die Aufgabenverordnung und die
Delegationsverordnung den per 1.1.99 umzusetzenden Reorganisationsmassnahmen
an.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Informationsdienst

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Informationsdienst

25.11.1998

Für Rückfragen:
VBS: Generalsekretär Juan F. Gut (324 50 02)
BK: Georg Tobler, RVR (322 40 39)