Der internationale Bericht zur Vermeidung von Kontaminationen bei Transporten ist erschienen
Medienmitteilung Der internationale Bericht zur Vermeidung von Kontaminationen bei
Transporten ist erschienenDer Schlussbericht der multilateralen Arbeitsgruppe der
für die Transporte von radioaktiven Stoffen zuständigen Behörden von Deutschland,
Frankreich, Grossbritannien und der Schweiz ist erschienen. Der in englischer Sprache
verfasste Bericht gibt Auskunft über die Beschlüsse und Empfehlungen zur Verhinderung
von Kontami-nationen bei Transporten abgebrannter Brennelemente.Die im Juni 1998
eingesetzte Arbeitsgruppe der vier Länder war mit der Aufgabe betraut, die Zusammenarbeit
zur Beherrschung der aufgetretenen Verunreinigungen (Kontaminationen) bei den Transporten
abgebrannter Brennelemente zu koordinieren und international abzustimmen sowie Empfehlungen
zur Verhinderung künftiger Kontaminationen zu verabschieden. In ihrem Bericht, der
auf der Internet-Seite der HSK (www.hsk.psi.ch/aktuel) abgerufen werden kann, erwähnt
die Gruppe drei mögliche Ursachen für nicht fest haftende Kontaminationen an Behältern
und Eisenbahnwagen. Erstens kann fest haftende Kontamination während des Transportes
durch verschiedene, nicht eindeutig erfassbare Einflüsse in lose Kontamination umgewandelt
werden. Zweitens können sich radioaktive Verunreinigungen aus dem Brennelementbecken
beim Beladen des Behälters in dessen Ritzen, Spalten und Poren einnisten. Später,
während des Transportes, können sie sich durch thermische und mechanische Einflüsse
wieder herauslösen. Drittens könnten nach der Sauberkeitskontrolle noch Verunreinigungen
durch kontaminierte Hebegeräte, Schutzvorrichtungen, Handschuhe etc. übertragen
werden. Der Bericht hebt hervor, dass die aufgetretenen Überschreitungen des Kontaminationsrichtwertes
zu keinen unzulässigen radiologischen Auswirkungen, weder beim Personal von Werken
und Bahn, noch bei der allgemeinen Bevölkerung geführt haben. Es besteht Einigkeit
darüber, dass bei konsequenter Einhaltung der Sauberkeitsregeln bei der Handhabung
der Transportbehälter Überschreitungen der Kontaminationsrichtwerte weitgehendst
vermieden werden können. Die Kernkraftwerkbetreiber werden ausdrücklich angehalten,
ihre Verantwortung als Besitzer und Versender von Brennelementen stärker wahrzunehmen.
Ferner muss die gegenseitige Benachrichtigung über die durchgeführten Transporte
und über allfällige dabei auftretende Vorkommnisse unter allen beteiligten Organisationen
verbessert werden. Die Behörden-Gruppe hat in dieser Hinsicht beschlossen, eine
internationale Datenbank über die Transporte von Brennelementen zu schaffen und
aufrecht zu erhalten. Diese Datenbank wird von der deutschen Gesellschaft für Reaktorsicherheit
und Strahlenschutz (GRS) verwaltet werden. Die Daten sollen jährlich publiziert
werden, um die Öffentlichkeit über diese Transporte transparent zu informieren.
Es wurde auch eine Gruppe von Experten der Behörden bezeichnet, welche die von den
Betreibern vorgeschlagenen Messprozeduren zum Nachweis der Kontaminationsfreiheit
beurteilen sollen. Schliesslich sind die Konstrukteure der Transportbehälter aufgefordert,
Verbesserungen an der Konstruktion künftiger Behälter und an deren Handhabung vorzuschlagen.Die
HSK hat für die Schweiz bereits Anfang Juni 1998 die Bedingungen für eine Wiederaufnahme
von Transporten abgebrannter Brennelemente festgelegt. Diese Massnahmen entsprechen
den in der Ländergruppe ausgearbeiteten Abmachungen. In der Schweiz haben die SUVA,
SBB und HSK diesen Herbst eine Vereinbarung zum künftigen Bahntransport von Behältern
mit abgebrannten Brennelementen getroffen. So sollen z.B. die Transporte während
eines Jahres von Strahlenschutzspezialisten begleitet werden, um sicherzustellen,
dass die Massnahmen greifen. Es soll noch abgestimmt werden, in welcher Art die
Kontrolle sowohl der leeren als auch der beladenen Wagen beim Überqueren der Landesgrenze
von der Schweiz nach Frankreich und umgekehrt erfolgen soll. Die Meldepflicht zwischen
den Kernkraftwerken, den Transporteuren und den Behörden ist präziser geregelt worden.
Die Sistierung der Transporte in der Schweiz bleibt weiterhin aufrecht erhalten.
Die Schweizer Kernkraftwerke müssen der HSK auf deren Anordnung noch ergänzende
Angaben über die Kontaminationen bei Transporten und speziell über die Massnahmen
zu deren Verhinderung einreichen. Anschliessend wird die HSK die Wirksamkeit der
vorgeschlagenen Massnahmen beurteilen und dem Departement für Umwelt, Verkehr Energie
und Kommunikation (UVEK) sowie dem Bundesamt für Energie (BFE) ihre Stellungnahme
einreichen.Würenlingen, 26. November 1998 Hauptabteilung für die Sicherheit der
KernanlagenKontaktperson der HSK:Herr A. Treier, Informationsbeauftragter; Telefon
056 / 310 38 70