Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Mauritius
___________________________________________________________________
Heute haben in Port Louis der Finanzminister der Republik Mauritius,
Vasant Kumar Bunwaree, und die Botschafterin der Schweiz in Mauritius,
Lise Favre, ein Abkommen zwischen der Schweiz und Mauritius über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet.
Die zentralen Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer
Investitionen, den Transfer von Investitionserträgen und anderer Zahlungen
im Zusammenhang mit einer Investition sowie die Rückführung des
Kapitals, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und
die Streitbeilegung.
Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Mauritius die Rechtsstellung
ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Investitionsklima für
Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet dadurch einen wichtigen Beitrag
zur Förderung von ausländischen Investitionen in den beiden Vertragsstaaten.
Bis heute hat die Schweiz mehr als 90 Investitionsschutzabkommen mit Ländern
Afrikas, Südamerikas, Asiens und Europas abgeschlossen.
Bern, 26. November 1998
BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Rudolf Kummer, Tel. 031 / 324 08 51 - Jean-Marie Souche, Tel. 031 /
324 08 97