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PRESSEMITTEILUNG

Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Mauritius
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Heute haben in Port Louis der Finanzminister der Republik Mauritius, Vasant Kumar Bunwaree, und die Botschafterin der Schweiz in Mauritius, Lise Favre, ein Abkommen zwischen der Schweiz und Mauritius über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet. Die zentralen Bestimmungen des Abkommens betreffen die Behandlung ausländischer Investitionen, den Transfer von Investitionserträgen und anderer Zahlungen im Zusammenhang mit einer Investition sowie die Rückführung des Kapitals, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen und die Streitbeilegung.

Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Mauritius die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Investitionsklima für Kapitalanlagen schaffen. Das Abkommen bildet dadurch einen wichtigen Beitrag zur Förderung von ausländischen Investitionen in den beiden Vertragsstaaten. Bis heute hat die Schweiz mehr als 90 Investitionsschutzabkommen mit Ländern Afrikas, Südamerikas, Asiens und Europas abgeschlossen.
 

Bern, 26. November 1998

BUNDESAMT FÜR AUSSENWIRTSCHAFT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Rudolf Kummer, Tel. 031 / 324 08 51 - Jean-Marie Souche, Tel. 031 / 324 08 97