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BR reorganisiert den Sonderstab Geiselnahme

Pressemitteilung

Bundesrat reorganisiert den Sonderstab Geiselnahme

Der 1975 ins Leben gerufene "Sonderstab Geiselnahme" (SOGE) wird
reorganisiert. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine zeitgemässe
Rechtsgrundlage in Form einer neuen "Verordnung über den Sonderstab
Geiselnahme und Erpressung" erlassen. Sie tritt am 1. Januar 1999 in
Kraft.

Der SOGE wurde 1975 in Folge von Entführungen mit anschliessender
Freipressung von Terroristen eingesetzt. Er kam vor allem bei
Flugzeugentführungen, aber auch anlässlich der Besetzung der polnischen
Botschaft in Bern (1982) zum Einsatz. Angesichts der veränderten
Sicherheitslage und des ausgeweiteten Bedrohungsspektrums genügen die
1975 erlassene Rechtsgrundlage wie auch Struktur und Einsatzbereitschaft
des Stabes den Anforderungen eines modernen Krisenmanagements nicht
mehr. Eine Reorganisation ist deshalb unumgänglich.

Der in "Sonderstab Geiselnahme und Erpressung" umbenannnte Stab wird als
Instrument des Bundes zur Bewältigung von erpresserischen
Krisensituationen konzipiert, die durch eine den Bund oder das Ausland
nötigende kriminelle Handlung ausgelöst werden. Er steht weiterhin unter
der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements.

Der neue SOGE wird personell redimensioniert und professioneller. Er ist
flexibler organisiert und in Teilen ständig einsatzbereit. Er erhält
zudem einen neuen Einsatzstandort. Erste Anlaufstelle im Ernstfall ist
die Bundespolizei. Die Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Kantonen
wird in der Verordnung, die auf den 1. Januar 1999 in Kraft tritt,  klar
geregelt.

25. November 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst