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Wettbewerbsneutrale Lösung für Umsatzabgabe


PRESSEMITTEILUNG

Wettbewerbsneutrale Lösung für Umsatzabgabe

Die Schweiz will den Markt für Effektenhändler öffnen, die als
sogenannte "remote members"vom Ausland aus an der Schweizer Börse
Geschäfte tätigen. Sie sollen bei der Umsatzabgabe gleich wie die
inländischen Effektenhändler behandelt werden. Dies wird im Rahmen der
Botschaft über dringliche Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe
vorgeschlagen, zu deren Erarbeitung der Bundesrat EFD-Chef Kaspar
Villiger grünes Licht gegeben hat.  Im Paket werden dem Parlament zudem
Vorschläge zur Rückgewinnung von Eurobondgeschäften unterbreitet. Die
Lösungsansätze wurden zusammen mit den Banken und der Schweizer Börse
erarbeitet.

Gemäss dem am 24. März 1995 verabschiedeten Bundesgesetz über die Börsen
und den Effektenhandel können auch ausländische Effektenhändler Mitglied
einer schweizerischen Börse werden. In einem dringlichen Bundesbeschluss
soll geregelt werden, dass die ausländischen Effektenhändler für die
Umsatzabe gleich zu behandeln sind wie die inländischen Effektenhändler.
Diese Lösung wurde von einer gemischten Arbeitsgruppe EFD/Börse/Banken
vorgeschlagen, die sich mit dem allfälligen Revisionsbedarf der
Umsatzabgabe beschäftigt hatte. Sie wird zu Ausfällen von etwa zehn
Millionen Franken pro Jahr führen.

Die Arbeitsgruppe befürwortete zwar im Grundsatz Entlastungen bei der
Umsatzabgabe, kam aber zum Schluss, dass im Interesse der
Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz weder die Einführung einer
neuen Steuer (Kompensation) noch die Erhöhung der bestehenden
Umsatzabgabe von Vorteil sei. Eine vollumfängliche Kompensation von
Ausfällen in der Grössenordnung von 300 Millionen bis zwei Milliarden
Franken pro Jahr, je nach Umfang der Entlastung,  wäre auch nach den
Vorgaben des Runden Tischs eine Voraussetzung für die Abschaffung der
Umsatzabgabe gewesen.

Gleich lange Spiesse für In- und Ausländer

Die "remote members" wären im neuen Modell gleich wie inländische
Effektenhändler zur Entrichtung der Umsatzabgabe verpflichtet. Sie
könnten aber für ihre Handelsbestände die gleiche Steuerbefreiung in
Anspruch nehmen wie die inländischen Mitglieder der Schweizer Börse, die
auch das Inkasso der von den "remote members" geschuldeten Umsatzabgabe
zu übernehmen hätte.

In der gleichen Botschaft will der Bundesrat ebenfalls noch in diesem
Jahr vorschlagen, dass der Handel mit Euroobligationen vom Umsatzstempel
entlastet wird. Zweck dieser Massnahme, die ebenfalls bei statischer
Betrachtung zu Ausfällen von rund 10 Millionen pro Jahr führt,  ist die
Rückgewinnung von Eurobondgeschäften für den Finanzplatz Schweiz. Ein
Marktanteil von zehn Prozent des gesamten Eurobondhandels entspräche
einem Umsatzvolumen von 1200 Milliarden Franken und würde den gesamten
Umsatz der Schweizer Börse mehr als verdoppeln. Eine weitere Massnahmen
soll verhindern, dass den Schweizer Banken an der neugeschaffenen
europäischen Derivatebörse Eurex Nachteile entstehen (vgl.
EFD-Medienmitteilung vom 21.10.98).

Die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe stärken
einerseits den Finanzplatz Schweiz, und sollen anderseits weitestgehend
das heutige Steuersubstrat erhalten. Die mit der Vorlage verbundenen
Ausfälle werden gesamthaft bei statischer Betrachtung auf rund 20
Millionen Franken jährlich geschätzt. Die eventuelle Vergrösserung des
Geschäftsvolumens würde die Ausfälle wahrscheinlich kompensieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Robert Schröter, Eidg. Steuerverwaltung, 031 /  322 73 50

20.11.1998