Energie-Dialog Entsorgung: Schlussbericht
MEDIENMITTEILUNGEnergie-Dialog Entsorgung: SchlussberichtDer Energie-Dialog Entsorgung
ist abgeschlossen. Der Schlussbericht des Vorsitzenden Prof. Hans Ruh zu Handen
des UVEK wurde am Montag in Bern veröffentlicht. Er enthält Vorschläge, wie die
gegensätzlichen Positionen der Betreiber von Kernkraftwerken und der Umweltorganisationen
überbrückt werden können. Der Bericht wird dem Vorsteher UVEK übergeben, der über
das weitere Vorgehen entscheiden wird.Die Arbeitsgruppe wurde Anfang 1998 von Bundesrat
Leuenberger beauftragt, wichtige Grundsatzfragen zu diskutieren, technische, rechtliche
und finanzielle Fragen der nuklearen Entsorgung zu beantworten und im Hinblick auf
das neue Kernenergiegesetz Konsensvorschläge zu erarbeiten. Im Dialog vertreten
waren die Betreiber der Kernkraftwerke, die Nagra, Umweltorganisationen sowie die
betroffenen Bundesämter.Zusammenhang zwischen Entsorgung und Weiterbetrieb der Kernkraftwerke?Eines
der schwierigsten Probleme bei der Konsenssuche war der Zusammenhang der Entsorgung
mit dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Es herrschte zwar Einigkeit darüber, dass
der Bau neuer Kernkraftwerke (KKW) dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei.
Über die Weiterführung der Kernenergie gingen aber die Meinungen auseinander. Für
die Betreiber sollen die bestehenden KKW im Einsatz stehen können, solange ihre
Sicherheit gewährleistet ist. Die Umweltorganisationen gehen von einer Betriebsdauer
von 30 Jahren aus. Ein allfälliger Weiterbetrieb über die vorgesehene technische
Betriebsdauer hinaus soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden.Als möglichen
Mittelweg schlägt der Vorsitzende vor, dass der Bundesrat über die Verlängerung
des Betriebs entscheidet, sofern dieser die früher vorgesehene Betriebsdauer nicht
um mehr als 10 Jahre übersteigt. Ein darüber hinausgehender Betrieb soll einem Volksentscheid
unterstehen.Zwei LagerkonzepteFür die Entsorgung der radioaktiven Abfälle standen
sich die zwei Konzepte "kontrolliertes und rückholbares Langzeitlager" und "Endlager"
gegenüber. Die Umweltorganisationen fordern eine kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung,
damit ein einfacher Zugriff auf die Abfälle jederzeit möglich ist. Ziel der Betreiber
ist nach wie vor die definitive Beseitigung der radioaktiven Abfälle in einem Endlager,
das zu gegebener Zeit verschlossen werden kann. Für die hochradioaktiven Abfälle
war man sich einig, das Konzept "kontrolliertes und rückholbares Langzeitlager"
auf einen ausgereifteren Stand, konzeptionell vergleichbar dem Konzept "Endlager",
zu bringen. In Bezug auf die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle,
konkret das Projekt Wellenberg, gab es jedoch keinen Konsens.Gemäss dem Vorsitzenden
könnte eine Strategie wie folgt aussehen: Die Nagra führt ihre Projekte weiter.
Gleichzeitig wird vom Bundesrat eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Konzept
"kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung" vertieft. Die verschiedenen Konzepte
sind zu vergleichen. Das Rahmenbewilligungsverfahren Wellenberg bleibt vorläufig
sistiert. Parallel dazu soll der Sondierstollen im Wellenberg gebaut werden. Anschliessend
wird Bilanz gezogen.Wohin mit den alten Brennelementen?Die Beurteilung der technischen,
finanziellen und ökologischen Kriterien blieb für die Alternativen "Wiederaufarbeitung"
oder "direkte Endlagerung" der abgebrannten Brennelemente kontrovers. Die Umweltorganisationen
verlangten denn auch, dass die Wiederaufarbeitung im revidierten Atomgesetz verboten
wird. Gemäss den Betreibern ist im Kernenergiegesetz entweder keine Regelung oder
eine Förderung der Wiederaufarbeitung vorzusehen.Als Kompromiss schlägt der Vorsitzende
vor, die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitung einer
Bewilligungspflicht zu unterstellen. Als Voraussetzung zur Erteilung der Bewilligung
muss u.a. nachgewiesen werden, dass die Anlagen im Ausland die Anforderungen gemäss
schweizerischer Strahlenschutzgesetzgebung erfüllen.Finanzierung der Entsorgungskosten
und HaftungDie Dialogteilnehmer waren sich einig über die Notwendigkeit, die Entsorgungskosten
sicherzustellen. Sie stellen sich grundsätzlich positiv zu einer Verordnung über
einen Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Es herrschte auch Konsens, die Haftungsfrage
zu regeln, wobei auszuschliessen sei, dass ein Standortkanton oder eine Standortgemeinde
haftbar gemacht werden könnten.Bern, 23. November 1998Eidgenössisches Departement
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Dr. Michael Aebersold,
Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 31