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Energie-Dialog Entsorgung: Schlussbericht


MEDIENMITTEILUNGEnergie-Dialog Entsorgung: SchlussberichtDer Energie-Dialog Entsorgung 
ist abgeschlossen. Der Schlussbericht des Vorsitzenden Prof. Hans Ruh zu Handen 
des UVEK wurde am Montag in Bern veröffentlicht. Er enthält Vorschläge, wie die 
gegensätzlichen Positionen der Betreiber von Kernkraftwerken und der Umweltorganisationen 
überbrückt werden können. Der Bericht wird dem Vorsteher UVEK übergeben, der über 
das weitere Vorgehen entscheiden wird.Die Arbeitsgruppe wurde Anfang 1998 von Bundesrat 
Leuenberger beauftragt, wichtige Grundsatzfragen zu diskutieren, technische, rechtliche 
und finanzielle Fragen der nuklearen Entsorgung zu beantworten und im Hinblick auf 
das neue Kernenergiegesetz Konsensvorschläge zu erarbeiten. Im Dialog vertreten 
waren die Betreiber der Kernkraftwerke, die Nagra, Umweltorganisationen sowie die 
betroffenen Bundesämter.Zusammenhang zwischen Entsorgung und Weiterbetrieb der Kernkraftwerke?Eines 
der schwierigsten Probleme bei der Konsenssuche war der Zusammenhang der Entsorgung 
mit dem Weiterbetrieb der Kernkraftwerke. Es herrschte zwar Einigkeit darüber, dass 
der Bau neuer Kernkraftwerke (KKW) dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. 
Über die Weiterführung der Kernenergie gingen aber die Meinungen auseinander. Für 
die Betreiber sollen die bestehenden KKW im Einsatz stehen können, solange ihre 
Sicherheit gewährleistet ist. Die Umweltorganisationen gehen von einer Betriebsdauer 
von 30 Jahren aus. Ein allfälliger Weiterbetrieb über die vorgesehene technische 
Betriebsdauer hinaus soll dem fakultativen Referendum unterstellt werden.Als möglichen 
Mittelweg schlägt der Vorsitzende vor, dass der Bundesrat über die Verlängerung 
des Betriebs entscheidet, sofern dieser die früher vorgesehene Betriebsdauer nicht 
um mehr als 10 Jahre übersteigt. Ein darüber hinausgehender Betrieb soll einem Volksentscheid 
unterstehen.Zwei LagerkonzepteFür die Entsorgung der radioaktiven Abfälle standen 
sich die zwei Konzepte "kontrolliertes und rückholbares Langzeitlager" und "Endlager" 
gegenüber. Die Umweltorganisationen fordern eine kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung, 
damit ein einfacher Zugriff auf die Abfälle jederzeit möglich ist. Ziel der Betreiber 
ist nach wie vor die definitive Beseitigung der radioaktiven Abfälle in einem Endlager, 
das zu gegebener Zeit verschlossen werden kann. Für die hochradioaktiven Abfälle 
war man sich einig, das Konzept "kontrolliertes und rückholbares Langzeitlager" 
auf einen ausgereifteren Stand, konzeptionell vergleichbar dem Konzept "Endlager", 
zu bringen. In Bezug auf die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, 
konkret das Projekt Wellenberg, gab es jedoch keinen Konsens.Gemäss dem Vorsitzenden 
könnte eine Strategie wie folgt aussehen: Die Nagra führt ihre Projekte weiter. 
Gleichzeitig wird vom Bundesrat eine Studie in Auftrag gegeben, welche das Konzept 
"kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung" vertieft. Die verschiedenen Konzepte 
sind zu vergleichen. Das Rahmenbewilligungsverfahren Wellenberg bleibt vorläufig 
sistiert. Parallel dazu soll der Sondierstollen im Wellenberg gebaut werden. Anschliessend 
wird Bilanz gezogen.Wohin mit den alten Brennelementen?Die Beurteilung der technischen, 
finanziellen und ökologischen Kriterien blieb für die Alternativen "Wiederaufarbeitung" 
oder "direkte Endlagerung" der abgebrannten Brennelemente kontrovers. Die Umweltorganisationen 
verlangten denn auch, dass die Wiederaufarbeitung im revidierten Atomgesetz verboten 
wird. Gemäss den Betreibern ist im Kernenergiegesetz entweder keine Regelung oder 
eine Förderung der Wiederaufarbeitung vorzusehen.Als Kompromiss schlägt der Vorsitzende 
vor, die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen in die Wiederaufarbeitung einer 
Bewilligungspflicht zu unterstellen. Als Voraussetzung zur Erteilung der Bewilligung 
muss u.a. nachgewiesen werden, dass die Anlagen im Ausland die Anforderungen gemäss 
schweizerischer Strahlenschutzgesetzgebung erfüllen.Finanzierung der Entsorgungskosten 
und HaftungDie Dialogteilnehmer waren sich einig über die Notwendigkeit, die Entsorgungskosten 
sicherzustellen. Sie stellen sich grundsätzlich positiv zu einer Verordnung über 
einen Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Es herrschte auch Konsens, die Haftungsfrage 
zu regeln, wobei auszuschliessen sei, dass ein Standortkanton oder eine Standortgemeinde 
haftbar gemacht werden könnten.Bern, 23. November 1998Eidgenössisches Departement 
fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Dr. Michael Aebersold, 
Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 31