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Modernisierung des Zulagenwesens des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Modernisierung des Zulagenwesens des Bundes

Das Zulagen- und Vergütungswesen des Bundes ist zwar angemessen
ausgestaltet, aber nicht mehr in allen Teilen zeitgemäss. Dies ist das
Fazit einer entsprechenden Überprüfung, die der Bundesrat angeordnet
hatte. Mit Ausnahme von wenigen punktuellen, raschen Änderungen soll das
System als Ganzes modernisiert und neu geregelt werden. Die
Überarbeitung findet im Zusammenhang mit dem neuen Bundespersonalgesetz
(BPG) statt.
Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidg.
Personalamts hat die  Zulagen und Vergütungen der allgemeinen
Bundesverwaltung, der ehemaligen PTT und der SBB überprüft. Diese
beliefen sich 1996 auf rund 700 Millionen Franken. Daneben wurden auch
die Spesen, die betrieblichen Vergünstigungen sowie die Leistungen aus
Wohlfahrtskassen und Wohlfahrtsfonds überprüft. Zentrale Fragen waren
die finanz- und personalpolitische Angemessenheit der Leistungen sowie
ein allfälliges Sparpotential.

Das heutige System ist angemessen und vertretbar ausgestaltet. Im
Vergleich mit der Privatwirtschaft fallen insbesondere die betrieblichen
Vergünstigungen der Bundesverwaltung bescheiden aus. Das Zulagen- und
Vergütungswesen beinhaltet jedoch einige nicht mehr zeitgemässe
Leistungen wie etwa die Heiratszulage oder die Vergütung bei
unregelmässiger Schichtung der Arbeitszeit. Wo ein kurzfristiger
Handlungsbedarf notwendig war, wurden bereits während der Überprüfung
Massnahmen ergriffen. Solche haben beispielsweise ab Anfang 1998 zu
einer restriktiveren Auszahlungspraxis für Überzeitarbeit und zu
Sparmassnahmen bei den Flugzulagen des Eidg. Departements für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) geführt.

Modernisierung zusammen mit Bundespersonalgesetz
Der Bundesrat will nun das Zulagen- und Vergütungswesen zusammen mit der
Einführung des neuen Bundespersonalgesetzes (BPG) modernisieren und neu
regeln. Die vorliegenden Erkenntnisse fliessen in das neue Lohnsystem
und in die Ausführungserlasse zum neuen Bundespersonalgesetz ein. Mit
Ausnahme der Instruktorenspesen beim VBS sind deshalb keine
unmittelbaren Massnahmen angezeigt.
 Für die Post und die Swisscom hat sich die Ausgangslage mit dem
Inkrafttreten des Postorganisations- und des
Telekommunikationsunternehmens-Gesetzes auf den 1.1.98 verändert. Dies
gilt auch für die Bahn, wo das SBB-Gesetz per 1.1.99 in Kraft treten
wird. Die Unternehmungen können aufgrund ihrer grösseren Autonomie in
eigener Kompetenz über allfällige Massnahmen im Zulagen- und
Vergütungswesen entscheiden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Roland Hämmerli, Eidg. Personalamt, Tel: 031/ 322 62 73

11.11.1998