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Asylpauschalen, Radio DRS vom 11.11.98

Pressemitteilung

Klarstellung zu den Ausführungen von Regierungsrat Samuel Bhend

(Asylpauschalen, Radio DRS vom 11.11.98)

Regierungsrat Samuel Bhend hat sich in den Frühnachrichten von Radio DRS
(11.11.98) zu den vorgesehenen Sparmassnahmen im Asylbereich geäussert,
die unter anderem Gegenstand der Aussprache vom
28.  Oktober 1998 zwischen Vertretern der SODK und KKJPD und den
Bundesräten Kaspar Villiger und Arnold Koller waren. Dabei kritisierte
er namentlich die Kürzungen der Unterstützungspauschalen an die Kantone
und wies darauf hin, dass die Regierungsvertreter anlässlich der
Aussprache einstimmig gesagt hätten, die finanziellen Lasten würden
damit auf die Kantone überwälzt. Im übrigen halte er den Zeitpunkt für
diese Massnahme für völlig deplaziert.

Um Missverständnisse auszuräumen, ist folgende Klarstellung nötig:

· Wie in der mit den Vertretern der SODK und KKJPD abgesprochenen
Pressemitteilung vom 28. Oktober 1998 festgehalten ist, waren sich beide
Seiten darüber einig, dass vermehrt Sparanstrengungen und die
Verminderung der Attraktivität der Schweiz als Asylland im
internationalen Vergleich angestrebt werden sollen. In diesem
Zusammenhang geht es um Sparvorschläge sowohl kurzfristiger Art (z.B.
Diskussion über die Herabsetzung von Pauschalen) wie auch im Rahmen des
totalrevidierten Asylgesetzes, die Verbesserung im Verfahrens- und
Vollzugsbereich (Bericht der Arbeitsgruppe Bund-KKJPD) sowie um die
mittelfristigen Massnahmen, welche die Arbeitsgruppe "Finanzierung im
Asylwesen" bis Mai 1999 vorschlagen soll. Diese gemeinsame paritätische
Arbeitsgruppe soll beauftragt werden, neue Fürsorge- und
Finanzierungsmodelle zu prüfen und Vorschläge für eine verbesserte
Anreizstruktur für ein kostengünstiges Asylwesen zu erarbeiten.

· Anlässlich der Aussprache stellte Jean-Daniel Gerber, Direktor des
Bundesamtes für Flüchtlinge, die vorgesehenen kurzfristigen
Sparmassnahmen vor. Dabei erwähnte er unter anderem, dass der Bundesrat
im Rahmen der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision
der Asylverordnung 2 die Herabsetzung der Unterstützungspauschale in der
Asylbewerberfürsorge auf 14 Franken und die Neufestsetzung der
Unterstützungspauschale in der Flüchtlingsfürsorge auf 20 Franken
vorschlagen werde. Die Totalrevision der Asylverordnung 2 wird den
Kantonen wie üblich zur Stellungnahme unterbreitet. Nach Auswertung der
Vernehmlassungsergebnisse wird der Bundesrat definitiv entscheiden und
die Asylverordnung 2 gleichzeitig mit dem totalrevidierten Asylgesetz
per 1. Juli 1999 in Kraft setzen. Es geht somit nicht um eine bereits
beschlossene oder kurzfristig einzuführende Massnahme, die ohne Anhörung
der Kantone erfolgen würde.

· Diesen Standpunkt vertrat der Vorsteher des EJPD im Anschluss an die
Aussprache an einer Presseorientierung, und zwar in Anwesenheit der
Delegationsleiter der KKJPD, Regierungsrat Jörg Schild, und der SODK,
Regierungsrat Alberik Ziegler.

12. November 1998

EIDGENÖSSISCHES	JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
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