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Neuer Schweizer Pass: Projektausschuss eingesetzt

Pressemitteilung

Neuer Schweizer Pass: Projektausschuss eingesetzt
Modell und Gesetzesentwurf bis Mitte 2000 - Einführung ab 2003

Bundesrat Arnold Koller, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements (EJPD), hat einen Projektausschuss eingesetzt, der
einen neuen Schweizer Pass entwickeln und ein Bundesgesetz über die
Ausweisschriften erarbeiten soll. Der Projektausschuss wird bis 30. Juni
2000 dem Bundesrat ein Modell des künftigen Schweizer Passes sowie eine
Botschaft mit Gesetzesentwurf unterbreiten. Der neue Pass soll ab
1. Januar 2003 eingeführt werden.

Der Projektausschuss hat den Auftrag, einen neuen, qualitativ
hochstehenden Schweizer Pass zu entwickeln, der internationalen
Anforderungen (Maschinenlesbarkeit, Format) sowie dem neuesten
sicherheitstechnischen und grafischen Stand entspricht. Der Auftrag
sieht zudem die elektronische Vernetzung der Passausgabestellen und die
Schaffung einer zentralen Datenbank vor. Ferner erarbeitet der
Projektausschuss ein Bundesgesetz für Ausweisschriften, das u. a. über
die erforderlichen datenschutz- und strafrechtlichen Grundlagen verfügt,
sowie die dazu gehörenden Verordnungen. Der Projektausschuss überprüft
schliesslich die Abläufe von der Beantragung bis zur Abgabe des Passes
und stellt eine sachgerechte und kundenfreundliche Bezugsmöglichkeit des
Passes sicher.

Der Projektausschuss setzt sich aus Vertretern des Bundes und der
Kantone zusammen. Als Mitglieder sind bestimmt worden:

Dr. iur. Jean-Luc Vez, Stv. Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen,
EJPD (Vorsitz)

Regierungsrat Jean-René Fournier, Sitten

dipl. Ing. Agr. ETH Thomas Litscher, Stv. Generalsekretär, EDA
Hanspeter Wüthrich, Kommandant des Grenzwachtkorps, EFD

Fürsprecher Christoph Häni, wissenschaftlicher Berater, Bundesamt für
Ausländerfragen

Dr. iur. Jean-Philippe Walter, Stv. des Eidg. Datenschutzbeauftragten
Hans Brunner, Stv. Generalsekretär, EJPD

Der Projektleiter hat bereits im Frühjahr seine Tätigkeit im Bundesamt
für Polizeiwesen aufgenommen und erste Vorarbeiten geleistet.

Weshalb ein neuer Pass?

· Die bisher hohe Fälschungssicherheit des Schweizer Passes 85 nimmt ab.
Totalfälschungen sind zwar im Vergleich zu ausländischen Pässen selten,
nicht jedoch Verfälschungen des Inhalts.

· Der heutige Schweizer Pass ist im Gegensatz zu den Pässen der meisten
umliegenden europäischen Staaten nicht maschinenlesbar. Die ICAO
(International Civil Aviation Organization) schreibt bei der Einführung
eines neuen Passes die Maschinenlesbarkeit und das Format vor.

· Die geltende Passverordnung genügt den heutigen Anforderungen nicht
mehr. Gemäss Datenschutzgesetz erfordert die elektronische Bearbeitung
von Personendaten eine gesetzliche Grundlage.

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

12. November 1998

Weitere Auskünfte: Folco Galli, Pressesprecher, Bundesamt für
Polizeiwesen, Tel.: 031 322 77 88