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Bundesstrafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung

Pressemitteilung

Bundesstrafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung

Ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft hat ergeben, dass ein
ehemaliger Beamter des Eidgenössischen. Departementes für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) auf konsularischem Aussenposten seinen
konsularischen Status zu privaten Geschäften missbraucht hat. Er führte
von 1992 bis 1997 grosse Mengen alkoholischer Getränke, deklariert als
diplomatisches Gut, in sein Gastland ein, um damit unerlaubten Handel zu
treiben. Der mutmassliche Gewinn beträgt Fr. 300'000.- bis 500'000.-.
Ein weiteres Verfahrensergebnis ist, dass der Beamte falsche
Repräsentationsabrechnungen erstellte, womit er den Bund um
Fr. 78'000.- übervorteilte. Der Beschuldigte ist geständig und hat den
Schaden inzwischen ersetzt. Die Vorfälle deckte das EDA-interne
Inspektorat auf, was zur Anzeige an die Bundesanwaltschaft führte.

Nach Abschluss des gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens verfügte
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, dass die
Strafverfolgung und Beurteilung von der Bundesjustiz durchgeführt wird.
Diese befasst sich, wie schon am 18. Februar 1998 mitgeteilt, bereits
mit einem anderen ehemaligen, konsularischen Beamten, dem neben
verbotenem Nachrichtendienst analoge, auf dem selben Aussenposten
begangene Handelsgeschäfte angelastet werden.

9. November 1998

EIDGENOESSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst