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Betreuung von Asylsuchenden durch die Armee

Betreuung von Asylsuchenden durch die Armee: Bundesrat verabschiedet
Botschaft ans Parlament

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Bundesbeschluss über den
Einsatz der Armee zur Betreuung von Asylsuchenden verabschiedet und an
das Parlament überwiesen.

Das Militärgesetz (Art. 70 Abs. 2) bestimmt, dass ein solcher Einsatz
durch die Bundesversammlung in der folgenden Session genehmigt werden
muss, sofern für den Einsatz mehr als 2000 Angehörige der Armee
aufgeboten werden oder der Einsatz länger als drei Wochen dauert. Der
Bundesrat beschloss den Einsatz der Armee ab 9. November 1998 für die
Dauer von sechs Monaten. Obwohl er davon ausgeht, dass die
einzusetzenden Armeedetachemente die Dienstleistung im Rahmen der
normalen WK-Dauer erbringen werden, erachtet der Bundesrat es auf Grund
der vorgesehenen Gesamtdauer von sechs Monaten als richtig, die
Zustimmung des Parlamentes einzuholen.

Auf Grund des grossen Zustroms von Asyl- und Schutzsuchenden hat der
Bundesrat mit Beschluss vom 21. Oktober 1998 das Eidgenössische
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport mit der
unbewaffneten Betreuung von höchstens 2000 noch nicht registrierten
Asylsuchenden in Notunterkünften beauftragt. Der erste Einsatz erfolgt
ab 9. November in Gurnigel-Bad. Ferner soll der Bundesrat ermächtigt
werden, den Armeeeinsatz, der vorerst für die Dauer von sechs Monaten
geplant war, nach Ablauf der ursprünglich beschlossenen sechsmonatigen
Dauer bis längstens Ende 1999 zu verlängern, um allfällige Engpässe auf
Stufe Bund bei der Betreuung von Asylsuchenden auffangen zu können.

4. November 1998

EIDGENÖSSISCHES

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