Aenderung des Nationalstrassengesetzes - neue Kompetenzen für den Bund
MEDIENMITTEILUNGÄnderung des Nationalstrassengesetzes - neue Kompeten-zen für den
BundDer Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des Vernehmlassungsver-fahrens,
das im September über Änderungen des Nationalstrassengesetzes durchgeführt worden
ist. An der gleichen Sitzung hat er die nach der Vernehmlassung nochmals überarbeiteten
Änderungen als Ergänzungsbotschaft zum Bundesgesetz über die Koor-dination und Vereinfachung
der Plangenehmigungsverfahren gutgeheissen. Sie können jetzt vom Parlament zusammen
behandelt werden. Mit den Änderungen des Nationalstrassengesetzes sollen zwei der
im Schlussbericht der Ar-beitsgruppe "Standards im Nationalstrassenbau" vorgeschlagenen
Massnahmen zur Vermei-dung von Kostensteigerungen verwirklicht werden. Vorgesehen
ist die Übertragung der Ge-nehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen
von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren. Neu wird also
der Bund die Ausführungs-projekte, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit
mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden, genehmigen. Zudem sollen alle
Spezialverfahren im Hauptverfah-ren zusammengelegt werden. Im gleichen Verfahren
wird damit über die Plangenehmigung an sich, aber auch über allfällige weitere Bewilligungen
(Rodungsbewilligung, fischerei-rechtliche Bewilligung usw.) entschieden. Mit diesen
Änderungen verbunden ist die Einfüh-rung von Verfahrensvorschriften. Diese Verfahrensvorschriften
basieren auf den in der Bot-schaft vom 25. Februar 1998 zum Bundesgesetz über die
Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren vorgesehenen Vorschriften
für verschiedene Anlagetypen wie Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen, Rohrleitungen
usw., welche bereits vom Stände-rat in der Herbstsession beraten worden sind. Die
vorgesehenen Änderungen sind bei den angehörten Parteien und den Verkehrsverbänden
mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die Umweltorganisationen begrüssten grundsätzlich
die Vereinfachung und die Beschleunigung der Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfah-ren,
äusserten aber Bedenken gegen das Konzentrationsmodell (Vereinigung der Spezialver-fahren
im Hauptverfahren). Ungefähr die Hälfte der Kantone zeigte sich skeptisch zum Ver-nehmlassungsentwurf.
Auf Kritik ist dabei von dieser Seite hauptsächlich die Übertragung der Bewilligungskompetenz
für Ausführungsprojekte von den Kantonen zum Bund gestos-sen. Bern, 4. November
1998 Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Ursula
Schneider Schüttel, GS UVEK, Rechtsdienst Tel. 031 322 81 22