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Aenderung des Nationalstrassengesetzes - neue Kompetenzen für den Bund


MEDIENMITTEILUNGÄnderung des Nationalstrassengesetzes - neue Kompeten-zen für den 
BundDer Bundesrat hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen des Vernehmlassungsver-fahrens, 
das im September über Änderungen des Nationalstrassengesetzes durchgeführt worden 
ist. An der gleichen Sitzung hat er die nach der Vernehmlassung nochmals überarbeiteten 
Änderungen als Ergänzungsbotschaft zum Bundesgesetz über die Koor-dination und Vereinfachung 
der Plangenehmigungsverfahren gutgeheissen. Sie können jetzt vom Parlament zusammen 
behandelt werden.  Mit den Änderungen des Nationalstrassengesetzes sollen zwei der 
im Schlussbericht der Ar-beitsgruppe "Standards im Nationalstrassenbau" vorgeschlagenen 
Massnahmen zur Vermei-dung von Kostensteigerungen verwirklicht werden. Vorgesehen 
ist die Übertragung der Ge-nehmigungskompetenz für Ausführungsprojekte der Nationalstrassen 
von den Kantonen auf den Bund und ein neues Rechtsmittelverfahren. Neu wird also 
der Bund die Ausführungs-projekte, die nach wie vor von den Kantonen in Zusammenarbeit 
mit dem Bundesamt für Strassen erarbeitet werden, genehmigen. Zudem sollen alle 
Spezialverfahren im Hauptverfah-ren zusammengelegt werden. Im gleichen Verfahren 
wird damit über die Plangenehmigung an sich, aber auch über allfällige weitere Bewilligungen 
(Rodungsbewilligung, fischerei-rechtliche Bewilligung usw.) entschieden. Mit diesen 
Änderungen verbunden ist die Einfüh-rung von Verfahrensvorschriften. Diese Verfahrensvorschriften 
basieren auf den in der Bot-schaft vom 25. Februar 1998 zum Bundesgesetz über die 
Koordination und Vereinfachung der Plangenehmigungsverfahren vorgesehenen Vorschriften 
für verschiedene Anlagetypen wie Eisenbahnen, Hochspannungsleitungen, Rohrleitungen 
usw., welche bereits vom Stände-rat in der Herbstsession beraten worden sind.  Die 
vorgesehenen Änderungen sind bei den angehörten Parteien und den Verkehrsverbänden 
mehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die Umweltorganisationen begrüssten grundsätzlich 
die Vereinfachung und die Beschleunigung der Plangenehmigungs- und Rechtsmittelverfah-ren, 
äusserten aber Bedenken gegen das Konzentrationsmodell (Vereinigung der Spezialver-fahren 
im Hauptverfahren). Ungefähr die Hälfte der Kantone zeigte sich skeptisch zum Ver-nehmlassungsentwurf. 
Auf Kritik ist dabei von dieser Seite hauptsächlich die Übertragung der Bewilligungskompetenz 
für Ausführungsprojekte von den Kantonen zum Bund gestos-sen. Bern, 4. November 
1998	Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Ursula 
Schneider Schüttel, GS UVEK, Rechtsdienst Tel. 031 322 81 22