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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Beamtenordnung Swisscom


PRESSEMITTEILUNGBeamtenordnung SwisscomDie Swisscom erhält für ihr im Beamtenverhältnis 
angestelltes Personal eine eigene Beamtenordnung. Der Bundesrat hat den entsprechenden 
Erlass verabschiedet und auf den 1. Dezember 1998 in Kraft gesetzt. Die im Einvernehmen 
mit der Swisscom und den Personalverbänden erarbeitete Beamtenordnung Swisscom (BOS) 
gilt bis Ende 2000, dem Zeitpunkt der Überführung sämtlicher Anstellungsverhältnisse 
der Swisscom ins Obligationenrecht.Im Juni 1998 hat der Bundesrat, gestützt auf 
die entsprechenden Organisationsgesetze, im Sinne einer Übergangsregelung für die 
Jahre 1998-2000 die Post, die SBB und die Swisscom ermächtigt, in beschränktem Masse 
bei den Anstellungen vom Beamtenrecht abzuweichen. Die Swisscom hat dabei in Übereinstimmung 
mit den Personalverbänden aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage in rechtlicher, 
wirtschaftlicher und unternehmerischer Hinsicht den Wunsch nach einer eigenen Beamtenordnung 
für ihr im Beamtenverhältnis angestelltes Personal geäussert.Der nun vom Bundesrat 
verabschiedete Erlass übernimmt grundsätzlich die Bestimmungen der Beamtenordnung 
2 (BO 2), in der bisher die Beamtenverhältnisse der PTT und  der SBB geregelt waren. 
Die vorgenommenen Anpassungen sind zum grossen Teil redaktioneller Natur, welche 
sich durch die Trennung der PTT in Post und Swisscom ergeben. Mit einer gleichzeitigen 
redaktionellen Anpassung der BO 2 wurde deren Geltungsbereich auf die Post und die 
SBB beschränkt.Mit der neuen BOS verfügt nun die Swisscom über die notwendigen Grundlagen 
für die Einführung eines eigenen, mit den Personalverbänden zu vereinbarenden Lohnsystems. 
Damit kann das Unternehmen einen geordneten Übergang in den neuen, ab 2001 geltenden 
Status vollziehen. Gleichzeitig verfügt die Swisscom unter Wahrung der Rechte des 
Personals über den nötigen Handlungsspielraum, um im zunehmenden Wettbewerb bestehen 
zu können.Bern, 4. November 1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, 
Energie und KommunikationPressedienstAuskünfte:Hans Rudolf Dörig, Stellv. Generalsekretär 
UVEKTel. 031/322 55 07