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Ein Schritt Richtung EU-Chemikalienrecht

MEDIENMITTEILUNG

Ein Schritt Richtung EU-Chemikalienrecht

Stoff- und Giftverordnung werden in einigen Punkten an die Bestimmungen des EU
Chemikalienrechtes angepasst. Der Bundesrat hat beschlossen, technische
Handelshemmnisse zu beseitigen, die zum Schutz von Mensch und Umwelt nicht
zwingend notwendig sind. Die Vollkompatibilität mit den EU-Bestimmungen wird nach
der Totalrevision des Giftgesetzes realisiert.

Die Verordnungsänderungen, die gemeinsam vom Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) und vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erarbeitet wurden
beinhalten folgende Schwerpunkte:

- Prüfungen, die für die Zulassung von Chemikalien verlangt werden, müssen künftig 
unter
Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Die GLP 
ist
ein Qualitätssicherungssystem. Sie soll gewährleisten, dass Prüfdaten weltweit anerkannt 
und
Tests - insbesondere Tierversuche - nicht wiederholt werden.

- Berufsleute, die mit gefährlichen Chemikalien arbeiten, erhalten künftig ein
Sicherheitsdatenblatt. Form und Inhalt dieses Blattes sind mit denjenigen der EU 
abgestimmt
und in einer Departementsverordnung geregelt. Diese tritt gleichzeitig mit den Änderungen
der Stoffverordnung und der Giftverordnung in Kraft.

- Neue Kriterien verlangen, dass Stoffe, die als umweltgefährlich gelten, mit
Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen versehen und mit dem EU-Piktogramm
„umweltgefährlich“ gekennzeichnet werden.

- Die Deklarationsvorschriften über Wasch- und Reinigungsmittel in der Stoffverordnung
werden an diejenigen der EU angegeglichen. Hingegen wird die Anmeldepflicht für 
Wasch-
und Maschinengeschirrspülmittel aufgehoben.

- Für einen Stoff, der in einer Gefährdungsklasse eingeteilt ist, darf künftig wie 
in der EU
nicht mehr ohne Angabe der Gefährdungsklasse geworben werden.

Die Stoffverordnung und die Giftverordnung wurden soweit geändert, wie dies das 
neue
Umweltschutzgesetz vom Dezember 1995 und die gleichzeitig damit vorgenommene
Teilrevision des Giftgesetzes erlauben. Die angestrebte EU-Vollkompatibilität kann 
erst nach
der Totalrevision des Giftgesetzes realisiert werden.

Bern, 4. November 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft

Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für 
Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 55, Fax 031 324 79 78

Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt für Umwelt, 
Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 68 59, Fax 031 324 79 78

Heinz Reust, Chef der Abteilung Chemikalien, Bundesamt für Gesundheit (BAG), Tel. 
031
322 96 25, Fax 031 324 90 34

Marco Giuffredi, Chef der Sektiongewerbliche Produkte, (BAG), Tel 031 322 96 41,
Fax 031 324 90 34