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Erdbeben und Vorbeugung in der Schweiz


Erdbeben und Vorbeugung in der Schweiz Erdbeben bilden in der Schweiz eine ernstzunehmende 
potentielle Bedrohung für die Bevölkerung, die Infrastruktur und für Sachwerte. 
Angesichts der möglichen Schäden, die in einem Land mit mittlerer Erdbebengefährdung 
wie der Schweiz, auftreten können und wenn man bedenkt, welche finanziellen Anstrengungen 
in anderen Naturgefahren-bereichen (Lawinen, Hochwasser, Rutschungen) bisher getätigt 
wurden, wird klar, dass in der Schweiz bei der Vorbeugung im Bereich Erdbeben Lücken 
bestehen und deshalb in nächster Zukunft verschiedene Massnahmen zur Verbesserung 
der Situation getroffen werden müssen.Die ausserparlamentarische Kommission PLANAT 
(Plattform Naturgefahren) hat zur Aufgabe, die Anstrengungen in den Bereichen Gefahrenanalyse, 
Vorbeugung und Vorsorge in der Schweiz zu koordinieren. Bei der Planung von Schutzmassnahmen 
stehen die gesamtheitlichen Interessen der Gesellschaft im Sinn einer nachhaltigen 
Entwicklung im Mittelpunkt. Die reine Gefahrenabwehr soll durch eine präventive 
Risikokultur ergänzt werden. Dieses Konzept der präventiven Risikokultur eignet 
sich auch gut für den Umgang mit den Erdbebengefahren, welche bei den Aktivitäten 
der PLANAT auf dem Weg ins Jahr 2000 ein Schwergewicht darstellen.Anlässlich ihrer 
Plenarversammlung vom 22. Oktober 1998 in Freiburg haben sich die Mitglieder der 
PLANAT intensiv mit der kürzlich erschienenen Publikation "Handlungsbedarf von Behörden, 
Hochschulen, Industrie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz" 
befasst.  Diese von PLANAT finanziell mitunterstützte Studie wurde von der schweizerischen 
Gesellschaft für Erdbeben-Ingenieurwesen und Baudynamik (SGEB) erarbeitet. Die Studie 
schliesst an den 1996 erschienen vorläufigen Bericht der Bundesverwaltung mit dem 
Titel "Erdbeben, Risiko und Vorbeugung in der Schweiz" an. PLANAT hat beschlossen, 
basierend auf einer Kosten-Wirksamkeits-Analyse der verschiedenen in den obengenannten 
Berichten vorgeschlagenen Massnahmen möglichst rasch ein Massnahmenkonzept zu erstellen. 
Dabei soll auch die Frage der Notwendigkeit  neuer gesetzlicher Grundlagen für den 
Bereich Erdbeben untersucht werden. Diese Studie soll durch ein  selektives Einladungsverfahren 
extern vergeben werden. Die Arbeiten werden von der mit Fachexperten (Seismologen, 
Juristen, Erdbebeningenieure, Geologen) erweiterten PLANAT-Arbeitsgruppe "Risiko" 
begleitet. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden ab Juli 1999 vorliegen und es 
der Plattform Naturgefahren ermöglichen, einen Antrag zuhanden des Bundesrates zur 
Verbesserung der Vorbeugung im Bereich Erdbeben in der Schweiz auszuarbeiten. Weitere 
Auskünfte:Olivier Lateltin, Sekretariat PLANAT, Landeshydrologie und Geologie (LHG), 
Tel. 031 324 77 63 Fax: 031 324 76 81Bern, 30. Oktober 1998PressemitteilungPLANAT/UVEK