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Staatsbesuch: BR Koller und Europaminister Moscovici unterzeichnen Rückübernahmeabkommen

Pressemitteilung

Staatsbesuch: Bundesrat Koller und Europaminister Moscovici
unterzeichnen Rückübernahmeabkommen

Bundesrat Arnold Koller und Frankreichs Europaminister Pierre Moscovici
haben am Mittwoch in Bern das Abkommen über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt unterzeichnet. Das Abkommen muss noch
vom Parlament genehmigt werden.

Das Abkommen passt den im Jahr 1965 zwischen Frankreich und der Schweiz
geschlossesn Vertrag der heutigen Situation an. Das entscheidende
Kriterium für die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
ist nach dem neuen Vertragswerk nicht mehr der Übergang über die
gemeinsame Grenze, sondern der vorherige Aufenthalt auf dem Staatsgebiet
der anderen Vertragspartei. Das Abkommen misst dem Datenschutz besondere
Bedeutung bei und legt die Bedingungen für den Austausch von
Informationen fest.

Bestandteil des Vertrags ist auch die Durchbeförderung von Angehörigen
von Drittstaaten. Während die Unterzeichnung und Ratifizierung  von
internationalen Verträgen in der Zuständigkeit des Bundesrates liegen,
gehen die polizeilichen Bestimmungen zur Durchbeförderung von
Angehörigen von Drittstaaten über den normalen Zuständigkeitsbereich
eines solchen Vertrags hinaus. Deshalb muss das Rückübernahmeabkommen
mit Frankreich dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden.

Verhandlungen mit allen Nachbarstaaten

Die Schweiz führt seit 1995 mit allen Nachbarstaaten Verhandlungen, um
die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
(einschliesslich Rückübernahme) auszubauen und zu konsolidieren. Diese
bilateralen Staatsverträge sollen teilweise verhindern, dass die Schweiz
als Nichtmitglied der EU und von Schengen bei der europäischen
Sicherheitszhusammenarbeit marginalisiert und zu einer Insel der
Unsicherheit wird.

Mit Frankreich und Italien unterzeichnete die Schweiz bereits dieses
Jahr Verträge  über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den
Bereichen Grenzpolizei, Polizei, Justiz und Bekämpfung der illegalen
Migration. Mit Deutschland stehen Vertragsverhandlungen für eine
verstärkte Zusammenarbeit der Polizei- und Grenzorgane vor dem
Abschluss. Mit Österreich wurden Verhandlungen über ein
Grenzpolizeiabkommen Ende Juni aufgenommen. Was die Rückübernahme
betrifft, ist ein Abkommen mit Deutschland bereits seit dem 1. Januar
1996 in Kraft. Mit Italien wurde ein entsprechendes Abkommen
unterzeichnet. Die Revisionsverhandlungen mit Österreich werden
voraussichtlich bis zum nächsten Frühjahr abgeschlossen.

Im Bereich Rechtshilfe sind bereits Zusatzverträge zum Europäischen
Rechtshilfeübereinkommen mit Deutschland und Österreich in Kraft.
Letztes Jahr hat die Schweiz einen Zusatzvertrag mit Frankreich
abgeschlossen, der aber noch vom Parlament ratifiziert werden muss. Am
10. September unterzeichnete Bundesrat Koller in Rom einen Zusatzvertrag
zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen, der ebenfalls noch nicht
ratifiziert ist.

28. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst