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APF-Offiziere unterstützen BFF und Grenzwachtkorps bei der Information

Pressemitteilung

APF-Offiziere unterstützen BFF und Grenzwachtkorps bei der Information

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat
beschlossen, den Informationsdienst des Bundesamtes für Flüchtlinge
(BFF) und das Grenzwachtkorps angesichts der ausserordentlichen Lage im
Asylbereich durch Teile des Stabes Bundesrat APF zu verstärken.
Vorgesehen ist die Beratung und Unterstützung der Empfangsstellen-Leiter
und des Grenzwachtkommandanten Sektor Tessin in Fragen der Information.
Verantwortlich für die Informationsinhalte bleibt das BFF bzw. das
Grenzwachtkorps.

Zu diesem Zweck werden 5 bis 6 APF-Offiziere für das BFF und 1
APF-Offizier für das Grenzwachtkorps aufgeboten. Das Aufgebot ist
vorläufig bis Ende Jahr befristet und sieht vor, dass die Aufgebotenen
in dieser Zeit pro Woche höchstens einen Tag Dienst leisten.

Der Stab Bundesrat APF dient der Information in ausserordentlichen Lagen
und untersteht dem EJPD. Der vorliegende Einsatz stützt sich auf die
Verordnung des Bundesrates vom 13. November 1996, welche "die Beratung
und Unterstützung des Bundesrates und seiner Stäbe in
informationspolitischen Fragen" (vgl. Beilage) regelt.

28.  Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENTS

Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte: Viktor Schlumpf, Info-Dienst EJPD,
031 - 322 55 94