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Ausländerregelung 1998/99: Das Drei-Kreise-Modell wird abgelöst

Pressemitteilung

Ausländerregelung 1998/99:  Das Drei-Kreise-Modell wird abgelöst

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Ausländerregelung verabschiedet.
Die Änderungen entsprechen im wesentlichen dem Vernehmlassungsentwurf
vom vergangenen Juni. Die Mehrheit der Vernehmlasser unterstützte den
Verordnungsentwurf des Bundesrates.

Übergang zu dualem Zulassungssystem

Der Bundesrat wechselt vom bisherigen Rekrutierungsprinzip nach dem
"Drei-Kreise-Modell" entsprechend den Vorschlägen der Expertenkommission
"Migration" zu einem "dualen Zulassungssystem". Dies bedeutet, dass
Arbeitskräfte aus den EU/EFTA-Ländern prioritär zugelassen werden
können, soweit keine entsprechenden inländischen, namentlich
arbeitslosen Personen auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sind. Abweichungen
von diesem Grundsatz für den Nicht-EU/EFTA-Raum sind nur möglich, wenn
es sich um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer handelt und
besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen. Die Bewilligungen
unterstehen weiterhin dem Vorbehalt der Kontingentierung sowie der
branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die arbeitsmarktliche
Zulassung richtet sich, abgesehen von Weiterbildungsaufenthalten im
Rahmen schweizerischer Hilfs- und Entwicklungsprojekte, nach den
volkswirtschaftlichen Interessen. Ausgenommen von diesem Prinzip bleibt
wie bisher auch die Zulassung aus wichtigen humanitären Gründen, wegen
des Familiennachzugs oder zu Studienzwecken.

Die neue Ausländerregelung betrifft vor allem die Staaten des bisherigen
sogenannten "Zweiten Kreises", namentlich die USA und Kanada. An der
bisherigen Praxis wird sich jedoch wenig ändern, da aus diesen Staaten
meist nur gut qualifizierte Personen kommen. Für den Austausch von
Au-pair-Angestellten jedoch hat der Bundesrat aufgrund der
Vernehmlassungsergebnisse vorderhand die Weiterführung der heutigen
Praxis beschlossen.

Reduktion der Saisonbewilligungen

Für das Kontingentsjahr vom 1. November 1998 bis zum 31. Oktober 1999
hat der Bundesrat wie geplant die freigegebenen Saisonbewilligungen von
99'000 auf 88'000 reduziert. Die von den Saisonbranchen am stärksten
betroffenen Kantone werden dabei auf die Unterstützung des Bundes und
anderer Kantone zählen können.

Die Beschlüsse des Bundesrates haben keinen Einfluss auf die Haltung der
Schweiz im Rahmen der sektoriellen bilateralen Verhandlungen mit der EU.

21. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen,
Arbeitskräfte und Einwanderung, Tel. 031/322 28 88