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Revision der Gewässerschutzverordnung: Mehr Ökologie im Gewässerschutz

MEDIENMITTEILUNG

Revision der  Gewässerschutzverordnung (GSchV)

Mehr Ökologie im Gewässerschutz

Mit der revidierten Gewässerschutzverordnung (GSchV) werden die ober- und
unterirdischen Gewässer umfassend gegen Verunreinigung und andere nachteilige
Veränderungen geschützt. Der Gewässerschutz wird auf neu festgelegte ökologische
Zielsetzungen ausgerichtet, so dass die Gewässer langfristig möglichst natürliche
Eigenschaften aufweisen. Alle Tätigkeiten, die Einfluss auf Fliessgewässer, Seen 
und das
Grundwasser haben können, sind darauf auszurichten. Wie bisher formuliert die
Verordnung Mindestanforderungen an die Wasserqualität. Werden diese nicht eingehalten,
müssen die Behörden für die Beseitigung der Ursachen sorgen. Die revidierte
Gewässerschutzverordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Seit dem Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1992 ist die Allgemeine
Gewässerschutzverordnung zweimal geändert worden. Mit der neuen Verordnung werden 
die
geltenden Vorschriften aktualisiert und alle Bereiche des Gewässerschutzes, mit 
Ausnahme der
technischen Vorschriften zum Schutze der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten, 
in
einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Die geltende Praxis im Gewässerschutz 
wird mit der
neuen Gewässerschutzverordnung konsolidiert. Der Bereich der Abwasserbeseitigung 
ist mit den
entsprechenden Regelungen der Europäischen Union abgestimmt.

Schutz der Gewässer als Lebensraum

Mit der neuen Gewässerschutzverordnung wird der Gewässerschutz auf neu festgelegte 
ökologische
Zielsetzungen ausgerichtet. Das Wasser in Seen, Flüssen und Grundwasser sollte nicht 
nur sauber
und von hoher Qualität sein, in den Gewässern sollen Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen 
auch
leben können. Sie sollen sich dort auf natürliche Weise fortpflanzen und regulieren 
können, so dass
die Artenvielfalt und -häufigkeit dem naturnahen Zustand entspricht. Als Voraussetzung 
dafür
müssen Fremdstoffe aus menschlichen Tätigkeiten weitgehenst von den Gewässern ferngehalten
und andere nachteilige Einwirkungen verhindert werden.

Schutz des Trinkwassers

Ein grosser Teil des Trinkwassers wird in der Schweiz aus dem Grundwasser gewonnen. 
In
Gebieten, die landwirtschaftlich intensiv genutzt werden, ist das Grundwasser vielerorts 
mit Nitrat
und Pflanzenbehandlungsmitteln belastet. Die Gewässerschutzverordnung erlaubt es 
nun,
Schutzmassnahmen gegen chemische Verunreinigungen im ganzen Zuströmbereich von
Trinkwasserfassungen zu ergreifen.

Einheitlicher Vollzug beim Abwasser

Bereits das Gewässerschutzgesetz verlangt, unverschmutztes Abwasser von Dächern 
und
Vorplätzen sei versickern zu lassen. Auf diese Weise sollen die Kläranlagen entlastet 
und ein
Ausgleich zur nachteiligen Wirkung der Bodenversiegelung geschaffen werden. Um sicher 
zu
stellen, dass dabei Boden und Grundwasser nicht belastet werden, enthält die Verordnung 
nun
konkrete Anforderungen, insbesondere für das Versickern von Abwasser von Strassen, 
Plätzen und
Eisenbahnlinien.

Bern, 28. Oktober 1998

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Pressedienst

Auskunft

Hans Ulrich Schweizer, Chef der Abteilung Gewässerschutz und Fischerei, Bundesamt 
für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 42

Peter Michel, Chef der Sektion Restwasser und Wasserversorgung, Bundesamt für Umwelt, 
Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 20

Edwin Müller, Chef der Sektion Gewässerreinhaltung, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 36

Michel Carrard, Chef der Sektion Abwasseranlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 324 77 53