Revidiertes Luftfahrtgesetz ab 15. November 1998 in Kraft
MEDIENMITTEILUNGRevidiertes Luftfahrtgesetz ab 15. November 1998 in KraftAb 15.
November 1998 wird der schweizerische Luftverkehrsmarkt stark liberalisiert. So
werden das Monopol der Swissair im Linienflugverkehr beseitigt und neue Grundsätze
für die Erteilung von Streckenkonzessionen festgelegt. Der Bundesrat hat das revidierte
Luftfahrtgesetz und die dazugehörende Luftfahrtverordnung auf diesen Termin in Kraft
gesetzt. Das revidierte Luftrecht bietet schweizerischen Luftverkehrsunternehmen
zahlreiche neue Möglichkeiten für die Bedienung von Luftverkehrslinien, indem künftig
alle Fluggesellschaften Linienverkehr betreiben dürfen. Durch den Wegfall des bisherigen
Artikels 103 des Luftfahrtgesetzes verliert die Swissair ihre Monopolstellung. Das
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann demnach
künftig Streckenkonzessionen der am besten geeigneten Bewerberin erteilen; grundsätzlich
möglich ist in Zukunft auch, dass mehrere schweizerische Gesellschaften eine Konzession
für die gleiche Strecke erhalten können.Neu geregelt sind ferner die Eigentumsverhältnisse
schweizerischer Gesellschaften. Bisher mussten 60 Prozent des Gesellschaftskapitals
in schweizerischem Eigentum stehen, neu genügt bereits ein mehrheitlich schweizerischer
Anteil.Neben diesen Hauptpunkten bringt die Revision zudem eine Neudefinition des
Begriffs Gewerbsmässigkeit für den Luftverkehr, der zu einer klareren Abgrenzung
zwischen privaten und gewerbsmässigen Flügen führt; schliesslich wird die Versicherungshaftpflicht
für Passagiere auch auf ausländische Gesellschaften ausgedehnt, die schweizerische
Flughäfen anfliegen (Minimalsumme von Fr. 200'000.- pro Passagier).Bern, 28. Oktober
1998 Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,Energie und Kommunikation (UVEK)Presse-
und InformationsdienstAuskünfte:Urs Haldimann, Chef Sektion Internationales und
Sicherheit, Bundesamt für Zivilluftfahrt,Telefon 031 325 91 76 - 2 -