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Revidiertes Luftfahrtgesetz ab 15. November 1998 in Kraft


MEDIENMITTEILUNGRevidiertes Luftfahrtgesetz ab 15. November 1998 in KraftAb 15. 
November 1998 wird der schweizerische Luftverkehrsmarkt stark liberalisiert. So 
werden das Monopol der Swissair im Linienflugverkehr beseitigt und neue Grundsätze 
für die Erteilung von Streckenkonzessionen festgelegt. Der Bundesrat hat das revidierte 
Luftfahrtgesetz und die dazugehörende Luftfahrtverordnung auf diesen Termin in Kraft 
gesetzt. Das revidierte Luftrecht bietet schweizerischen Luftverkehrsunternehmen 
zahlreiche neue Möglichkeiten für die Bedienung von Luftverkehrslinien, indem künftig 
alle Fluggesellschaften Linienverkehr betreiben dürfen. Durch den Wegfall des bisherigen 
Artikels 103 des Luftfahrtgesetzes verliert die Swissair ihre Monopolstellung. Das 
Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann demnach 
künftig Streckenkonzessionen der am besten geeigneten Bewerberin erteilen; grundsätzlich 
möglich ist in Zukunft auch, dass mehrere schweizerische Gesellschaften eine Konzession 
für die gleiche Strecke erhalten können.Neu geregelt sind ferner die Eigentumsverhältnisse 
schweizerischer Gesellschaften. Bisher mussten 60 Prozent des Gesellschaftskapitals 
in schweizerischem Eigentum stehen, neu genügt bereits ein mehrheitlich schweizerischer 
Anteil.Neben diesen Hauptpunkten bringt die Revision zudem eine Neudefinition des 
Begriffs Gewerbsmässigkeit für den Luftverkehr, der zu einer klareren Abgrenzung 
zwischen privaten und gewerbsmässigen Flügen führt; schliesslich wird die Versicherungshaftpflicht 
für Passagiere auch auf ausländische Gesellschaften ausgedehnt, die schweizerische 
Flughäfen anfliegen (Minimalsumme von Fr. 200'000.- pro Passagier).Bern, 28. Oktober 
1998	Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr,Energie und Kommunikation (UVEK)Presse- 
und InformationsdienstAuskünfte:Urs Haldimann, Chef Sektion Internationales und 
Sicherheit, Bundesamt für Zivilluftfahrt,Telefon 031 325 91 76	- 2 -