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Bewilligungskontingente 1999 und 2000 für Ferienwohnungen

Pressemitteilung

Bewilligungskontingente 1999 und 2000 für Ferienwohnungen

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Kontingente für den Erwerb von
Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Ausländer für
die Periode 1999-2000 festgelegt. Die jährliche gesamtschweizerische
Höchstzahl von 1'420 Bewilligungen sowie die kantonalen Kontingente für
die Periode 1997-1998 wurden unverändert auch für die Periode 1999-2000
beibehalten (siehe Anhang). Wie vor zwei Jahren hat der Bundesrat aus
volkswirtschaftlichen Interessen auf eine Herabsetzung verzichtet. Die
Beibehaltung der bisherigen Kontingente ist in dem bei den Kantonen
durchgeführten Vernehmlassungsverfahren unbestritten gewesen.

21. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Anhang

Bewilligungskontingente
(Art. 9 Abs. 1 und 5 BewV)

1 Die jährliche gesamtschweizerische Höchstzahl an Bewilligungen für
Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels wird für die Jahre
1999 und 2000 auf 1420 festgesetzt.

2 Die jährlichen kantonalen Bewilligungskontingente werden für diese
Periode wie folgt festgesetzt:

Bern		125	Appenzell A.Rh. 5
Luzern		50	Appenzell I.Rh. 5
Uri		20	St.Gallen	45
Schwyz		50	Graubünden	270
Obwalden	20	Aargau		5
Nidwalden	20	Thurgau		5
Glarus		20	Tessin		180
Zug		5	Waadt		160
Freiburg	50	Wallis		310
Solothurn	5	Neuenburg	35
Basel-Landschaft 5	Jura		20
Schaffhausen	10