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Einsatz der Armee für Betreuung von Asylsuchenden

Pressemitteilung

Der Bundesrat beschliesst Einsatz der Armee für Betreuung von
Asylsuchenden

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Armee für die Betreuung
von Asylsuchenden auf Bundesstufe einzusetzen. Er hat hat das
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
beauftagt, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bei
der Betreibung von Notunterkünften für bis zu 2000 noch nicht
registrierte Asylsuchende in Armeegebäuden zu unterstützen. Die
Betreuung erfolgt unbewaffnet, beginnt am 9. November und dauert
6 Monate. Die Gesamtverantwortung für die Notunterkünfte liegt beim EJPD
(BFF), während die Führungsverantwortung für die eingesetzten Truppen
das VBS trägt.

Für die eingesetzten Truppe wird Assistenzdienst mit Anrechnung auf die
Gesamtdienstzeit angeordent, und über allfällige
Dienstzeitverlängerungen entscheidet der Bundesrat auf Antrag des VBS.

Die mit der Betreuung der Asylbewerber beauftragten Angehörigen der
Armee sind unbewaffnet. Ausserhalb der Notunterkünfte gilt die
Verordnung vom 26. Oktober 1994 über die Polizeibefugnisse der Armee.
Die Kosten für den Truppeneinsatz trägt das VBS.

Die Rahmenbedingungen und Einsatzgrundsätze werden vor dem Einsatz
zwischen BFF und Generalstab festgelegt (sogenannte "rules of
engagement"). Die Koordination obliegt dem ac hoc gebildeten
Führungsstab "Ausserordentliche Lage im Asylbereich".

Der Bundesrat hat im weiteren davon Kenntnis genommen, dass das BFF bei
Asylsuchenden aus dem Kosovo mit Identitätspapieren vorübergehend auf
die Befragung zum Reiseweg und zu den Ausreisegründen in den
Empfangsstellen verzichtet.

21. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT

Informations- und Pressedienst