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Visumpflicht für Staatsangehörige aus Bolivien, Kolumbien, Kuba und Ecuador

Visumpflicht für Staatsangehörige aus Bolivien, Kolumbien, Kuba und
Ecuador

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, auf den 1. Januar 1999 die
Visumpflicht für Staatsangehörige aus Bolivien, Kolumbien, Kuba und
Ecuador einzuführen. Von dieser Massnahme ausgenommen sind Inhaber eines
Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses.

Die Visumpflicht für diese Staaten wurde wegen der zunehmenden, teils
illegalen Einwanderung und aus Gründen der inneren Sicherheit der
Schweiz beschlossen. Der Bundesrat ist bestrebt, seine Migrationspolitik
mit der Europäischen Union (EU) zu koordinieren. Überdies reagiert er
mit dieser Massnahme auf die Zunahme der Asylgesuche aus diesen Ländern.

Auch die Schengen-Staaten haben angesichts der zunehmenden illegalen
Einwanderung die Staatsangehörigen aus Bolivien, Kolumbien und Ecuador
per 1. Januar 1999 der Visumpflicht unterstellt. Kuba steht schon jetzt
auf der Liste der visumpflichtigen Länder für die Einreise in alle
Mitgliedstaaten der EU.

21. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für
Ausländerfragen, 031/325 90 32