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Energiepolitische Weichenstellungen


PRESSEMITTEILUNGEnergiepolitische WeichenstellungenOekologische Steuerreform, Energieabgabe 
und geordneter Rückzug aus der KernenergieDer Bundesrat hat an seiner Klausursitzung 
vom 21. Oktober ein energiepolitisches Gesamtpaket diskutiert und grundlegende Entscheide 
getroffen: Mit einer ökologischen Steuerreform sollen die Kosten der Arbeit reduziert, 
jene der Energie verteuert werden. Als erster Schritt  sollen die Erträge einer 
zweckgebundenen Energieabgabe für die erneuerbaren Energien und energieeffiziente 
Technologien eingesetzt werden. Der Bundesrat hat entschieden, den Betrieb der bestehenden 
Kernkraftwerke zu befristen.Der Bundesrat will längerfristig eine ökologische Steuerreform 
durchführen. Danach sollen die nichterneuerbaren Energien mit einer Abgabe belastet 
werden. Der Ertrag soll insbesondere verwendet werden zur Verminderung der Lohnnebenkosten. 
Als erster Schritt zu dieser ökologischen Steuerreform sollen die Erträge der Energieabgabe 
während einer beschränkten Zeit verwendet werden zur Förderung energieeffizienter 
Technologien und für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bundesrat hat das UVEK 
beauftragt, ein Nachfolgeprogramm zum Aktionsprogramm Energie 2000 auszuarbeiten. 
Die bestehenden Kernkraftwerke sollen nach einer noch festzulegenden Frist stillgelegt 
werden. Die Vorsteher des UVEK und des EVD werden die Kernkraftwerkbetreiber, die 
Umweltorganisationen und die Standortkantone und –gemeinden einladen, gemeinsam 
eine Lösung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu finden und eine Frist für 
die Stillegung der bestehenden Kernkraftwerke vorzuschlagen. Sollte keine Einigung 
zustandekommen, wird der Bundesrat entscheiden. Er hat das UVEK beauftragt, einen 
Entwurf für ein Kernenergiegesetz zu erarbeiten. Damit soll insbesondere das fakultative 
Referendum für allfällige neue Werke eingeführt werden. Der Bundesrat hat das Gesuch 
um die Bewilligung zur Leistungserhöhung des Kernkraftwerks Leibstadt gutgeheissen 
und dem Kernkraftwerk Mühleberg die Betriebsbewilligung für weitere zehn Jahre bis 
zum Jahre 2012 erteilt. Schliesslich wurde das UVEK beauftragt, ein Aussprachepapier 
zum Elektrizitätsmarktgesetz vorzulegen. Dieses sieht eine nationale Netzgesellschaft, 
jedoch keine Entschädigung vor für nichtamortisierbare Kosten von Kernkraftwerken. 
Der Marktöffnungsrhythmus ist noch zu definieren.Der Bundesrat will die Wasserkraft 
fördern. Er hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die Möglichkeiten 
dafür zu prüfen, insbesondere die Befreiung der Wasserkraft von der Energieabgabe, 
die Unterstützung der Erhaltung und Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke, die 
Vergütung nichtamortisierbarer Investitionen und der Ersatz der Wasserzinse durch 
eine Energieabgabe.Bern, 22. Oktober 1998				Eidgenössisches Departement für						Umwelt, 
Verkehr, Energie und Kommunikation					PressedienstAuskunft:Dr. Hans-Luzius Schmid, 
Stv. Direktor Bundesamt für Energie, 031 322 56 02