Energiepolitische Weichenstellungen
PRESSEMITTEILUNGEnergiepolitische WeichenstellungenOekologische Steuerreform, Energieabgabe
und geordneter Rückzug aus der KernenergieDer Bundesrat hat an seiner Klausursitzung
vom 21. Oktober ein energiepolitisches Gesamtpaket diskutiert und grundlegende Entscheide
getroffen: Mit einer ökologischen Steuerreform sollen die Kosten der Arbeit reduziert,
jene der Energie verteuert werden. Als erster Schritt sollen die Erträge einer
zweckgebundenen Energieabgabe für die erneuerbaren Energien und energieeffiziente
Technologien eingesetzt werden. Der Bundesrat hat entschieden, den Betrieb der bestehenden
Kernkraftwerke zu befristen.Der Bundesrat will längerfristig eine ökologische Steuerreform
durchführen. Danach sollen die nichterneuerbaren Energien mit einer Abgabe belastet
werden. Der Ertrag soll insbesondere verwendet werden zur Verminderung der Lohnnebenkosten.
Als erster Schritt zu dieser ökologischen Steuerreform sollen die Erträge der Energieabgabe
während einer beschränkten Zeit verwendet werden zur Förderung energieeffizienter
Technologien und für den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bundesrat hat das UVEK
beauftragt, ein Nachfolgeprogramm zum Aktionsprogramm Energie 2000 auszuarbeiten.
Die bestehenden Kernkraftwerke sollen nach einer noch festzulegenden Frist stillgelegt
werden. Die Vorsteher des UVEK und des EVD werden die Kernkraftwerkbetreiber, die
Umweltorganisationen und die Standortkantone und –gemeinden einladen, gemeinsam
eine Lösung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle zu finden und eine Frist für
die Stillegung der bestehenden Kernkraftwerke vorzuschlagen. Sollte keine Einigung
zustandekommen, wird der Bundesrat entscheiden. Er hat das UVEK beauftragt, einen
Entwurf für ein Kernenergiegesetz zu erarbeiten. Damit soll insbesondere das fakultative
Referendum für allfällige neue Werke eingeführt werden. Der Bundesrat hat das Gesuch
um die Bewilligung zur Leistungserhöhung des Kernkraftwerks Leibstadt gutgeheissen
und dem Kernkraftwerk Mühleberg die Betriebsbewilligung für weitere zehn Jahre bis
zum Jahre 2012 erteilt. Schliesslich wurde das UVEK beauftragt, ein Aussprachepapier
zum Elektrizitätsmarktgesetz vorzulegen. Dieses sieht eine nationale Netzgesellschaft,
jedoch keine Entschädigung vor für nichtamortisierbare Kosten von Kernkraftwerken.
Der Marktöffnungsrhythmus ist noch zu definieren.Der Bundesrat will die Wasserkraft
fördern. Er hat eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, die Möglichkeiten
dafür zu prüfen, insbesondere die Befreiung der Wasserkraft von der Energieabgabe,
die Unterstützung der Erhaltung und Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke, die
Vergütung nichtamortisierbarer Investitionen und der Ersatz der Wasserzinse durch
eine Energieabgabe.Bern, 22. Oktober 1998 Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation PressedienstAuskunft:Dr. Hans-Luzius Schmid,
Stv. Direktor Bundesamt für Energie, 031 322 56 02