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Aenderung der Verordnung über die Banken und Sparkassen: Datenaustausch zwischen

PRESSEMITTEILUNG

Aenderung der Verordnung über die Banken und Sparkassen: Datenaustausch
zwischen EBK und SNB

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Verordnung über die Banken und
Sparkassen zu ändern. Ihr wird ein neuer Artikel 54 angefügt. Diese
Bestimmung erlaubt es der Schweizerischen Nationalbank und der
Eidgenössischen Bankenkommission, bestimmte Daten, die sie im Rahmen der
Erfüllung ihrer Aufgaben sammeln, untereinander auszutauschen, damit die
notwendigen Statistiken erstellt werden können. Personendaten dürfen nur
ausgetauscht werden, wenn dies zur Bewältigung einer Krise im
Finanzsystem oder in einem Finanzinstitut erforderlich ist.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

21.10.98