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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Schweiz wird Vorsitz der Alpenkonvention übernehmen


MEDIENMITTEILUNG5. Alpenkonferenz in Bled, SlowenienDie Schweiz wird Vorsitz der 
Alpenkonvention übernehmenAn der 5. Alpenkonferenz der Umweltminister der Alpenstaaten 
in Bled, Slowenien, erklärte Bundesrat Moritz Leuenberger die Bereitschaft der Schweiz, 
den Vorsitz der Alpenkonferenz zu übernehmen. Auf einhelligen Wunsch der anderen 
Alpenstaaten wird die Schweiz damit die Nachfolge von Slowenien antreten. Vorbehalten 
bleibt die Genehmigung der Alpenkonvention durch den Ständerat in der Wintersession. 
Die Alpenkonvention zielt auf eine ganzheitliche Politik zum Schutz und zur nachhaltigen 
Entwicklung des Alpenraumes. Die Konvention trat 1995 in Kraft und wurde von Slowenien, 
Österreich, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft 
ratifiziert. Am 29. September 1998 ermächtigte der Nationalrat den Bundesrat, die 
Alpenkonvention zu ratifizieren. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der 
Wintersession diesem Thema annehmen. Eine formelle Übernahme des Vorsitzes wird 
erst nach Ratifizierung der Alpenkonvention möglich sein.Mit der Übernahme des Vorsitzes 
möchte die Schweiz in den nächsten zwei Jahren ein Zeichen der Solidarität setzen 
und als zentraler Alpenstaat in Europa ihre Verantwortung wahrnehmen. Die Schweiz 
als mehrsprachiges Land vermag im Rahmen der Alpenkonvention eine wichtige Brückenfunktion 
zwischen den verschiedenen Kulturen des Alpenraumes auszuüben.Als Vorsitzende kann 
die Schweiz einen massgeblichen Beitrag zur Integration von Schutz- und Nutzungsinteressen 
und damit zur Umsetzung der nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum leisten. Gerade 
bei dem für die Alpenkonvention wichtigen Verkehrsbereich trägt die schweizerische 
Politik diesem Anliegen Rechnung. Die kürzliche Abstimmung über die Leistungsabhängige 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) hat gezeigt, dass die schweizerische Bevölkerung hinter 
einer nachhaltigen Verkehrspolitik steht. Die schweizerische Haltung ist insbesondere 
für die Länder im Alpenraum von Interesse.Die Arbeiten, die sich im Rahmen der Präsidentschaft 
ergeben, sollen in engem Kontakt mit den Alpenkantonen ausgeführt werden. Dies wird 
erlauben, die Interessen der Kantone einzubeziehen. Zum Abschluss der Alpenkonferenz 
unterzeichnete Bundesrat Moritz Leuenberger sechs Ausführungsprotokolle der Alpenkonvention, 
nämlich die Protokolle "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung", "Berglandwirtschaft", 
"Naturschutz und Landschaftspflege", "Bergwald", "Tourismus" und "Bodenschutz". 
Auf die Unterzeichnung des Ausführungsprotokolls "Energie" verzichtete die Schweiz 
im jetzigen Zeitpunkt, da der Inhalt dieses Protokolls in der Schweiz noch in Diskussion 
steht.Bern, 16. Oktober 1998Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, 
KommunikationPressedienstDokumentationEine Dokumentation zur Alpenkonvention ist 
beim Informationsdienst des BUWAL erhältlich. Tel. 031 322 93 56, Fax 031 322 70 
54. E-mail: regula.fiechter@buwal.admin.ch