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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Messestandbau- und Montagearbeiten

Pressemitteilung

Vereinfachung zwischen Deutschland und der Schweiz bei Messestandbau-
und Montagearbeiten

Der Bundesrat hat am Montag eine Vereinbarung zwischen Deutschland und
der Schweiz über den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr
genehmigt. Sie entspricht dem vordringlichen Interesse unserer
Exportwirtschaft und liegt auf der Linie einer liberalen
Zulassungspraxis. Das Abkommen erfolgte auf Ersuchen der Schweiz.

Ausdehnung des bewilligungsfreien Aufenthalts von 8 auf 90 Tage

Der bewilligungsfreie Aufenthalt für Dienstleistungen im Messestandbau-
und Montagebereich in Deutschland wird von 8 auf 90 Tage ausgedehnt. Für
solche Einsätze besteht jedoch eine einfache Meldepflicht. Ziele dieses
Abkommens sind eine administrative Vereinfachung für Dienstleistungen
und die Beschleunigung des Verwal-tungsverfahrens. Für Einsätze über 90
Tage ist jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erforderlich.
Die Vereinbarung gilt für den Auf- und Abbau sowie die Betreuung von
Messeständen, aber auch für Montage-, Unterhalts- und Reparaturarbeiten
an gelieferten Anlagen und Maschinen.

Die Bau- und Baunebenbranche bleibt von dieser Erleichterung
ausgenommen. Sie haben  weiterhin die Pflicht, vor der Erbringung von
Dienstleistungen um eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
nachzusuchen.

Einhaltung der orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen

Für alle grenzüberschreitenden Arbeitseinsätze gelten uneingeschränkt
die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Deren Prüfung
bleibt den Arbeitsmarktbehörden vorbehalten. Zur Bekämpfung von
Missbräuchen steht eine bilaterale Arbeitsgruppe zur Verfügung.

In der Vernehmlassung begrüsste die Mehrheit der Sozialpartner und der
meistbetroffenen Kantone dieses Projekt. Die Vereinbarung wird im Falle
eines bilateralen Abkommens mit der EU über den freien Personenverkehr
vollumfänglich darin aufgehen.

5. Oktober 1998

EIDGENÖSSISCHES	JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Kurt Rohner, Bundesamt für Ausländerfragen,
Arbeitskräfte und Einwanderung, Tel. 031 / 322 28 88