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Rückübernahmeabkommen mit Frankreich

Pressemitteilung

Der Bundesrat stimmt dem Rückübernahmeabkommen mit Frankreich zu

Der Bundesrat hat am Montag die Unterzeichnung des Abkommens zwischen
der Regierung der Französischen Republik und dem Schweizerischen
Bundesrat über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
genehmigt. Er hat den Chef des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartements, Bundesrat Arnold Koller, ermächtigt, das Abkommen
zu unterzeichnen. Es muss nachher noch vom Parlament genehmigt werden.

Das Abkommen passt den im Jahr 1965 zwischen Frankreich und der Schweiz
geschlossenen Vertrag der aktuellen Situation an. Seit dem
Grundsatzentscheid des Bundesrates, Verhandlungen aufzunehmen (14.
August 1996), sind die beiden Delegationen zweimal zusammengekommen, um
einen Vertragsentwurf auszuarbeiten. Bei der Zusammenkunft vom 4. Juni
1998 in Bern wurde das Abkommen paraphiert.

Das entscheidende Kriterium für die Rückübernahme von Personen mit
unbefugtem Aufenthalt ist nach dem neuen Vertragswerk nicht mehr der
Übergang über die gemeinsame Grenze, sondern der vorherige Aufenthalt
auf dem Staatsgebiet der anderen Vertragspartei. Das Abkommen misst dem
Datenschutz besondere Bedeutung bei und legt die Bedingungen für den
Austausch von Informationen fest.

Verhandlungen über internationale Verträge sowie deren Unterzeichnung
und Ratifizierung liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit des
Bundesrates. Die polizeilichen Bestimmungen zur Durchbeförderung von
Drittstaatsangehörigen gehen jedoch über den normalen
Zuständigkeitsbereich eines solchen Vertrages hinaus. Das
Rückübernahmeabkommen mit Frankreich ist somit dem Parlament zur
Genehmigung zu unterbreiten.

Gemäss den Vereinbarungen zwischen der Schweiz und dem Fürstentum
Liechtenstein erstreckt sich der Geltungsbereich des Abkommens auch auf
das liechtensteinische Staatsgebiet.

5. Oktober 1998
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Für weitere Auskünfte:

Informationsdienst des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF)
Tel. 031/325 99 58