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Steuererhöhung auf Zigaretten und Zigarettenpapier

PRESSEMITTEILUNG

Steuererhöhung auf Zigaretten und Zigarettenpapier

Der Päcklipreis von Zigaretten steigt auf den 1. Januar 1999 um 30
Rappen. Die Erhöhung der Tabaksteuer wird Mehreinnahmen von
schätzungsweise 170 Millionen Franken bringen. Damit verbessert sich der
Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der ausschliesslich der Mitfinanzierung
der AHV/IV dient, im Jahr 1999 auf rund 1,6 Milliarden Franken.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Steuer auf
Zigaretten und Zigarettenpapier zu erhöhen.
Die Erhöhung der Tabak- und der Mehrwertsteuer hat einen Preisaufschlag
von 30 Rappen je Päckli zur Folge. Der Kleinhandelspreis der in der
Schweiz meistverkauften Marken steigt damit von Fr. 4.20 auf Fr. 4.50.
Die Steuer auf Zigarettenpapieren wird von 0,6 Rappen auf 0,9 Rappen je
Stück angehoben.
Die Steuererhöhung tritt am 29. September 1998 in Kraft. Hersteller und
Importeure kommen jedoch bis Ende 1998 in den Genuss einer
Uebergangsregelung, sodass die Erhöhung erst ab 1. Januar 1999 auf den
Konsumenten überwälzt wird.
Die Erhöhung wird zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 170 Millionen
Franken führen. Für 1999 wird mit einem Ertrag aus der Tabakbesteuerung
von 1,6 Milliarden Franken gerechnet. Die Einnahmen aus der
Tabakbesteuerung sind vollumfänglich für die Mitfinanzierung der AHV/IV
bestimmt.
Zusammen mit der Mehrwertsteuer kann mit jährlichen Mehreinnamen von
rund 215 Millionen Franken gerechnet werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Fritz Weber, Oberzolldirektion, Chef Sektion Tabak- und
Bierbesteuerung,Tel. 031 322 66 79

28.9.1998