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Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 1998

PRESSEMITTEILUNG

Zweiter Nachtrag zum Voranschlag 1998

Mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 1998 unterbreitet der Bundesrat
dem Parlament Kreditnachträge im Gesamtbetrag von 466 Millionen und neue
Verpflichtungskredite im Umfang von 109 Millionen. Nachtragskredite im
Betrage von 194 Millionen entfallen auf den Asylbereich.

Über vierzig Prozent oder 193,4 Millionen der beantragten Kredite
entfallen auf den Asylbereich. Aufgrund der jüngsten Ereignisse in
Kosovo ist für das laufende Jahr mit wesentlich mehr Asylgesuchen zu
rechnen, was zusätzliche Mittel für die Rückerstattungen von
Fürsorgeauslagen der Kantone (100 Mio), für die Beiträge an die
Fürsorgeleistungen (49,6 Mio) und die Betreuungskosten (9,9 Mio) der
Hilfswerke sowie für die Pauschalbeiträge an die Kantone (16,6 Mio) zur
Folge hat.
48,6 Millionen sind für die Infrastrukturleistung der SBB vorgesehen.
Mit dem neuen Eisenbahngesetz wurde unter anderem die Anrechnung des den
SBB enstandenen Vorteils durch die S-Bahn Zürich und die Abgeltung des
Regionalverkehrs neu geregelt. Nach einer ersten Zahlung von 7,1
Millionen im Jahre 1997 muss für die Jahre 1996 bis 1998 noch ein
Nachtragskredit von 48,6 Millionen anbegehrt werden. Im Bereich der
Landwirtschaft sind Nachtragskredite von insgesamt 43 Millionen
erforderlich. Wegen der ausgesetzten Milchpreiserhöhung um 10 Rappen je
Kilo ist ein Nachtragskredit von 39 Millionen unumgänglich; er wird
vollumfänglich kompensiert. Für die Finanzierung der Kampagne zur
Bekämpfung des Feuerbrandes in Obstkulturen und Baumschulen werden
zusätzlich vier Millionen benötigt.
Von den übrigen Kreditnachträgen sind insbesondere zusätzliche Mittel
notwendig für den Erwerb von drei Verwaltungsgebäuden. Für die rasche
Ausübung der Kaufrechte muss ein Nachtragskredit von 26,1 Millionen
unterbreitet werden. Die Übernahme von technischen Anlagen der Swisscom
durch die Bundesverwaltung erfordert Nachtragskredite von insgesamt 21,2
Millionen. Im Rahmen der Liberalisierung des Fernmeldewesens sind
verschiedene Aufgaben von den ehemaligen PTT-Betrieben auf den Bund
übertragen worden.
Zusammen mit dem ersten Nachtrag führen die beantragten Kreditnachträge
zu einer Erhöhung der veranschlagten Gesamtausgaben um 776 Millionen
beziehungs-weise 1,6 Prozent. Vom Umfang der Nachtragskredite können
keine direkten Schlüsse auf das Defizit des laufenden Jahres gezogen
werden. Angesichts der sich abzeichnenden Mehreinnahmen und Entlastungen
bei der Arbeitslosenversicherung wird das Defizit deutlich geringer
ausfallen als budgetiert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

1.10.1998