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Neue polizeiliche Datenbank gegen Falschgeld, Menschenhandel und Pornografie

Pressemitteilung

Neue polizeiliche Datenbank gegen Falschgeld, Menschenhandel und
Pornografie

Bundesrat hat Verordnung auf den 1. November 1998 in Kraft gesetzt

Der Bundesrat hat eine neue rechtliche Grundlage für die Erfassung von
Daten in den Bereichen Falschgeld, Menschenhandel und Pornografie
geschaffen. Er hat zu diesem Zweck die Verordnung über das
Datenverarbeitungssystem zur Bekämpfung der Falschmünzerei, des
Menschenhandels und der Pornografie auf den 1. November 1998 in Kraft
gesetzt. Damit werden den Kriminalpolizeilichen Zentralstellen des
Bundesamtes für Polizeiwesen im Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement zukünftig eine neue Datenbank für effizientes
Vorgehen gegen diese Delikte zur Verfügung stehen. Die dort
gespeicherten Daten erleichtern den BAP-Zentralstellen ihre
Informations-, Koordinations- und Analyseaufgaben sowie das Vorgehen
gegen das interkantonale und internationale Verbrechen.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung können die
Kriminalpolizeilichen Zentralstellen die bereits vorliegenden Daten
betreffend Falschgeld, Menschenhandel und Pornografie aus dem Zentralen
Aktennachweis (ZAN) in die neue Datenbank mit der Kurzbezeichnung FAMP
überführen. Die neue Datenbank ist technisch ähnlich konzipiert wie die
bereits in Betrieb stehenden Datenbanken zur Bekämpfung des illegalen
Drogenhandels (DOSIS) und zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
(ISOK) und erfüllt wie diese sämtliche modernen datenschutzrechtlichen
Anforderungen. Zum Zweck der Kriminalitätsbekämpfung können die
FAMP-Daten innerhalb der datenschutzrechtlichen Regelungen an jene
Dienststellen des Bundes und der Kantone weitergegeben werden, die in
der Verordnung abschliessend aufgezählt werden.

28. September 1998

EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:
Michael Lauber, Leiter Sektion Kriminalanalyse im Bundesamt für
Polizeiwesen BAP, Telefon 031 322 77 75