Neubau Grenzkraftwerk Rheinfelden
MEDIENMITTEILUNGNeubau Grenzkraftwerk RheinfeldenDas Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. September 1998
der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (KWR) im Einvernehmen mit den Behörden
des Landes Baden-Württemberg die Bewilligung zum Neubau des Kraftwerks Rheinfelden
erteilt.KWR nutzt die Wasserkraft des Rheins bei Rheinfelden seit mittlerweile 100
Jahren zur Erzeugung von elektrischer Energie. Im Zuge der Erneuerung des Nutzungsrechts
im Jahre 1989 wurde ihr die Verpflichtung auferlegt, die bestehenden, überalterten
Kraftwerksanlagen durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei wurden die künftigen Nutzungsbedingungen
bereits verbindlich festgelegt.Der Kraftwerkneubau wird an einem Standort rund 130
m unterhalb des bestehenden Wehrs errichtet und besteht zur Hauptsache aus dem Maschinenhaus,
das an das Schweizer Ufer zu liegen kommt, und dem auf einer Achse daran anschliessenden
Wehr mit 6 Wehröffnungen. Als Nebenanlagen sind im Bereich des Maschinenhauses ein
Fischpass sowie eine Boots-übersetzstelle vorgesehen. Der bisherige Oberwasserkanal
auf deutscher Seite wird in ein naturnahes Fliessgewässer umgestaltet, das den Fischen
als Aufstiegs- und Laichgewässer dienen soll. Die übrigen Altanlagen werden nach
Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks abgebrochen. KWR rechnet mit einer Gesamtbauzeit
von rund 6 Jahren und Baukosten in der Grössenordnung von 600 Mio. Franken.Mit den
neuen Anlagen kann die mittlere Produktionserwartung von heute 185 auf 565 GWh gesteigert
werden. Diese Produktionssteigerung resultiert aus einer Erhöhung der Ausbau-wassermenge
von 600 m3/s auf 1'500 m3/s, einem Höherstau des Oberwassers um 1,4 m sowie einer
Absenkung des Unterwassers um 0,7 m, welche eine partielle Austiefung der Sohle
auf einer Länge von 1'750 m erforderlich macht.Gegen das Baugesuch haben die Gemeinde
Rheinfelden sowie verschiedene Privatpersonen, Betriebe und Organisationen Einsprache
erhoben. Ihre Anliegen konnten bis auf die Forde-rung nach einer Kleinschleuse anstelle
der projektierten Kahnrampe im wesentlichen berücksichtigt werden.Bern, 29. September
1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Richard
Chatelain, Chef der Abteilung Wassernutzung, Bundesamt für Wasserwirtschaft,Tel.
032/328 87 54; Fax 032/328 87 12