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Neubau Grenzkraftwerk Rheinfelden


MEDIENMITTEILUNGNeubau Grenzkraftwerk RheinfeldenDas Eidgenössische Departement 
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 28. September 1998 
der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG (KWR) im Einvernehmen mit den Behörden 
des Landes Baden-Württemberg die Bewilligung zum Neubau des Kraftwerks Rheinfelden 
erteilt.KWR nutzt die Wasserkraft des Rheins bei Rheinfelden seit mittlerweile 100 
Jahren zur Erzeugung von elektrischer Energie. Im Zuge der Erneuerung des Nutzungsrechts 
im Jahre 1989 wurde ihr die Verpflichtung auferlegt, die bestehenden, überalterten 
Kraftwerksanlagen durch einen Neubau zu ersetzen. Dabei wurden die künftigen Nutzungsbedingungen 
bereits verbindlich festgelegt.Der Kraftwerkneubau wird an einem Standort rund 130 
m unterhalb des bestehenden Wehrs errichtet und besteht zur Hauptsache aus dem Maschinenhaus, 
das an das Schweizer Ufer zu liegen kommt, und dem auf einer Achse daran anschliessenden 
Wehr mit 6 Wehröffnungen. Als Nebenanlagen sind im Bereich des Maschinenhauses ein 
Fischpass sowie eine Boots-übersetzstelle vorgesehen. Der bisherige Oberwasserkanal 
auf deutscher Seite wird in ein naturnahes Fliessgewässer umgestaltet, das den Fischen 
als Aufstiegs- und Laichgewässer dienen soll. Die übrigen Altanlagen werden nach 
Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks abgebrochen. KWR rechnet mit einer Gesamtbauzeit 
von rund 6 Jahren und Baukosten in der Grössenordnung von 600 Mio. Franken.Mit den 
neuen Anlagen kann die mittlere Produktionserwartung von heute 185 auf 565 GWh gesteigert 
werden. Diese Produktionssteigerung resultiert aus einer Erhöhung der Ausbau-wassermenge 
von 600 m3/s auf 1'500 m3/s, einem Höherstau des Oberwassers um 1,4 m sowie einer 
Absenkung des Unterwassers um 0,7 m, welche eine partielle Austiefung der Sohle 
auf einer Länge von 1'750 m erforderlich macht.Gegen das Baugesuch haben die Gemeinde 
Rheinfelden sowie verschiedene Privatpersonen, Betriebe und Organisationen Einsprache 
erhoben. Ihre Anliegen konnten bis auf die Forde-rung nach einer Kleinschleuse anstelle 
der projektierten Kahnrampe im wesentlichen berücksichtigt werden.Bern, 29. September 
1998Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:Richard 
Chatelain, Chef der Abteilung Wassernutzung, Bundesamt für Wasserwirtschaft,Tel. 
032/328 87 54; Fax 032/328 87 12