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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien

PRESSEMITTEILUNG

Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
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Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung vom 1. Juli 1998
über Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) und de
r
Verordnung vom 29. Januar 1997 über die Präferenz-Zollansätze zugun
sten
der Entwicklungsländer erlassen.

Diese Änderungen, die am 1. Oktober 1998 in Kraft treten, umfassen ein
Investitionsverbot gegenüber der Republik Serbien und eine Suspension
der Zollpräferenzen zugunsten der BRJ. Die Schweiz zeigt sich damit
solidarisch mit den entsprechenden Beschlüssen, welche die Europäisch
e
Union gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien gefasst haben.

Am 1. Juli 1998 hatte der Bundesrat bereits ein Lieferverbot erlassen
für Güter, die zur internen Repression oder für terroristische Zwec
ke
verwendet werden können, sowie die Einfrierung von Guthaben der
Regierungen der BRJ und der Republik Serbien und deren staatlichen
Verwaltungen beschlossen. Zudem untersagte der Bundesrat formell die
Gewährung von neuen öffentlichen Exportkrediten und Garantien an die
Republik Serbien.

Bern, 28. September 1998

EIDGENÖSSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Bundesamt für Aussenwirtschaft, Abteilung Exportkontrollen und
Sanktionen, Othmar Wyss, Tel. 031 / 324 09 16