Massnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte
PRESSEMITTEILUNG
Massnahmen im Bereich der landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte
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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Änderung der
Verordnung vom 15. Oktober 1995 über die Ausfuhrbeiträge für Erzeug
nisse
aus Landwirtschaftsprodukten beschlossen. Diese Verordnung (eine der
zwei Verordnungen des sogenannten „Schoggigesetzes") regelt die
Gewährung von Ausfuhrbeiträgen für bestimmte landwirtschaftliche
Grundstoffe, die in Form von verarbeiteten Nahrungsmitteln ausgeführt
werden. Diese Änderung ist technischer Natur und regelt den
Verteilmechanismus der verfügbaren Budgetmittel für die Ausfuhrbeiträ
ge.
Neu werden die Ausfuhrbeitragsansätze allgemein jährlich festgelegt,
um
die Voraussehbarkeit und die Rechtssicherheit für die Exporteure zu
verbessern. Die Exporteure werden künftig im Voraus wissen, mit welchen
Ausfuhrbeitragsansätzen und Ausfuhrbeiträgen sie rechnen können. Du
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diese Änderung werden alle Exporteure bei der Ausrichtung der in Folge
internationaler Verpflichtungen (WTO) beschränkten finanziellen Mittel
gleich behandelt. Die neuen Modalitäten ermöglichen es ausserdem, im
Voraus abzuschätzen, ob zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der
Schweizer Nahrungsmittelindustrie zusätzliche Massnahmen erforderlich
sind.
Bern, 28. September 1998
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Ein- und Ausfuhrpolitik, Landwirtschaft, Anne-Sophie Dreyfus, Tel. 031 /
324 08 07