PRESSEMITTEILUNG Zinssätze für Bundesfestgelder Die Eidg. Finanzverwaltung hat die Zinssätze für Bundesfestgelder mit Wirkung ab 25. September 1998 wie folgt festgesetzt: 1 % (bisher 1 1/8 %) für die Laufzeit von 1 Jahr 1 ½ % (bisher 1 ¾ %) für die Laufzeit von 2 Jahren 1 ¾ % (bisher 2 %) für die Laufzeit von 3 Jahren Zeichnungen werden an jeder Poststelle spesenfrei entgegengenommen. EIDG. FINANZVERWALTUNG 24.9.1998